Erhöhung von Zulagen für die Polizei
01.03.2020
Wir fordern umgehend:
- Erhöhung der allg. Polizeizulage um 40 % (seit Jahren unverändert) und Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit;
- Erhöhung des “Weihnachtsgeldes” & Wiedereinführung des “Urlaubsgeldes”;
- Zahlung einer Aufwandsvergütung bei Wahrnahme höherwertiger Dienstposten länger als 3 Monate (belgisches Modell);
- Einführung bzw. Erhöhung der Zulage für Polizeivollzugsbeamte*innen, die an Obduktionen teilnehmen oder bei polizeilichen Leichenschauen Verrichtungen an Leichen vornehmen müssen;
- Einführung einer Zulage im Rahmen der Bearbeitung von Rauschgift- oder Brandursachenermittlungen;
- Anerkennung der K-Dienste als Wechselschichtdienst.
Aus Sicht des BDK bedeuten die bisherigen Regelungen eine Ungleichbehandlung der Kriminalbeamten*innen, die durch ständige Rufbereitschaften und häufig erforderliche zusätzliche Dienste an den Wochenenden und zur Nachtzeit ebenfalls besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit in einer operativen Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und -orten als „belastender Dienst“ anerkannt und eine Tätigkeit in Sachgebieten oder Fachkommissariaten für die Bekämpfung des Rauschgifthandels oder im Bereich der Bearbeitung von Todesursachenermittlungen nicht berücksichtigt wird.
Bericht der Volksstimme:
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