Erfolgreiche Gespräche - A10-Beförderungen mit A und B
29.10.2015
In der letzten Woche wurde uns bekannt, dass voraussichtlich nicht ausreichend Mittel für die Beförderung aller „B“-Beurteilten in A9gD vorhanden sein sollen. Demzufolge war zunächst ernsthaft in Erwägung gezogen worden, lediglich die mit dem Prädikat „A“-Beurteilten in den Genuss der Beförderung zu A10 gelangen zu lassen.
In Gesprächen mit dem Polizeipräsidenten wurde daraufhin von BDK-Vorstandsmitgliedern verdeutlicht, dass gerade in A9gD, dem Einstiegsamt aller Seiteneinsteiger, zwischenzeitlich nicht Wenige Verweilzeiten im zweistelligen Jahresbereich aufweisen - also: viele Kolleginnen und Kollegen warten seit mehr als 10 Jahren auf ihre erste Beförderung!
Nach der mit Nachdruck vertretenen Auffassung des BDK gilt es, die große Gruppe von über 130 Kolleginnen und Kollegen der Kripo, die 2005 mit der Ausbildung fertig geworden sind und wie ein großer Pfropfen den Beförderungsflaschenhals noch weiter verengen, zügig zu A10 zu befördern. Mit einer Entscheidung ausschließlich zu Gunsten der „A“-Beurteilten würde dieses Ziel nicht nur nicht erreicht, sondern in noch weitere Ferne rücken.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDK nunmehr die aus unserer Sicht einzig richtige Entscheidung der Polizeiführung.
Damit wird dieses Problem zwar noch nicht endgültig gelöst sein und es Bedarf sicherlich auch bei der nächsten Beförderungsrunde eines weiteren Kraftaktes, aber die mit dieser Entscheidung ausgegebene Parole macht Hoffnung.
Der BDK!
Gute Argumente - gute Entscheidungen!