Entscheidung des Landesamts für Finanzen zur altersdiskriminierenden Besoldung stößt auf breites Unverständnis
04.04.2018
Da uns nach wie vor viele Anfragen zum Thema erreichen, verweisen wir zur Sache selbst zunächst auf unsere Info vom 29.03.2018 welches auf unserer Webseite zu finden ist.
https://www.bdk.de/lv/rheinland-pfalz/altersdiskriminierende-besoldung-2013
Wichtiger ist jedoch, ob und wie es in der Sache weitergehen kann.
Über eine Anwaltskanzlei lassen wir, trotz der Erfahrungen aus Hessen, derzeit die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Da die Frist zur Klageeinreichnung spätestens einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids abläuft, drängt die Zeit.
Wir werden daher sofort nach dem Vorliegen einer anwaltlichen Einschätzung des Sachverhalts weitere Informationen steuern, in der dann je nach Ergebnis auch das weitere Vorgehen dargestellt wird.