Endlich: Covid als Dienstunfall

26.05.2022

Die ersten Covid-19-Infizierungen bei Polizeibeschäftigten liegen mehr als zwei Jahre zurück, und fast so lange zurück liegen Infizierungen, zu denen Dienstunfall-Meldungen erstellt wurden. Jetzt endlich liegt hierzu ein Erlass vor.
Endlich: Covid als Dienstunfall

 

Es gibt Besonderheiten, die das Risiko einer Ansteckung aufgrund polizeilichen Handelns wesentlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund forderten wir bereits vor über einem Jahr: 1)
„Anerkennung einer Covid 19 Infektion als Dienstunfall bei klarer Beschreibung eines dienstlichen Zusammenhangs. Positive Nutzung des Entscheidungsermessens im Sinne der Mitarbeitenden.“ 

Im Erlass sind Fallgruppen aufgeführt, in denen eine Anerkennung als Dienstunfall grundsätzlich möglich sei. 

Wir begrüßen die nunmehr bestehende Möglichkeit der Anerkennung als Dienstunfall! 

Bedingung in allen Fallgruppen ist allerdings, dass eine Infektion im privaten Bereich ausgeschlossen ist. Hier wird darauf zu achten sein, wie der Ermessensspielraum genutzt wird. Müssen Antragstellende eine Beweisführung antreten? 

Es dauerte lange, bis Finanz- und Innenministerium die jetzige Regelung auf den Weg gebracht hatten. In einigen Bundesländern war das Ende letzten Jahres schon geklärt. 

Und: Der Erlass betrifft nur Beamtinnen und Beamte. Infizierungen erfolgten und erfolgen in gleicher Weise auch bei Tarifbeschäftigten. Hier wird darauf zu achten sein, dass bei gleichen Grundsachverhalten auch die Ergebnisse identisch sind.

 

 Der Geschäftsführende Landesvorstand

  

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/covid-19-dienstunfall-oder-kollateralschaden 

 

 

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