Empfehlungen des BDK zu den anstehenden Haushaltsberatungen

16.08.2019

Der BDK Berlin begrüßt die Stellenplanungen des Senats für den Vollzugsbereich, diese sollten nicht unterschritten werden. Insbesondere die Strukturverbesserungen für die Kriminalpolizei sind überfällig. Gleichsam merken wir kritisch an, dass für alle Bereiche der Berliner Polizei die Unterstützung von Tarifbeschäftigten Voraussetzung dafür ist, dass sich Vollzugskräfte ihren originären Aufgaben zuwenden können.
Empfehlungen des BDK zu den anstehenden Haushaltsberatungen

Der BDK Berlin hat sich in seiner Landesvorstandssitzung am 14. August unter anderem mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 befasst und ist zu folgenden Empfehlungen gekommen, die wir heute den Fraktionen im Abgeordnetenhaus übermittelt haben:

Der BDK Berlin begrüßt die Stellenplanungen des Senats für den Vollzugsbereich, diese sollten nicht unterschritten werden. Insbesondere die Strukturverbesserungen für die Kriminalpolizei sind überfällig. Gleichsam merken wir kritisch an, dass für alle Bereiche der Berliner Polizei die Unterstützung von Tarifbeschäftigten Voraussetzung dafür ist, dass sich Vollzugskräfte ihren originären Aufgaben zuwenden können. Deshalb empfehlen wir dringend, weitere Stellen für die ermittlungsunterstützenden Mitarbeitenden sowie für die Bereiche Objektschutz und Gefangenenbewachung einzuplanen. Darüber hinaus sehen wir im Bereich der Sachausgaben und Investitionen folgende Punkte als zielführend an:

•    dauerhafte Mittel für die Gewährung von Leistungsprämien

•    Finanzierung des zweiten Bauabschnitts für das Gebäude Ringbahnstraße

•    Planungsmittel für einen Neubau zur Nutzung durch das Kriminaltechnische Institut

•    Verbesserung von Ausstattung und Technik, u.a. an allen Bildschirmarbeitsplätzen im Sinne der Initiative des Gesamtpersonalrates für größere und mehr Monitore

•    Abbau struktureller Defizite bei konsumtiven Sachausgaben in allen Bereichen, aber insbesondere in den besonderes betroffenen Polizeiakademie und Landeskriminalamt

•    Erarbeitung und Bekanntmachung eines möglichst vollständigen Sanierungsplans für die Polizeiliegenschaften und Finanzierung der Projekte in den nächsten zwei Jahren

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