Empfehlung: Widerspruch gegen Besoldung und Versorgung einlegen
04.12.2022
Der Widerspruch muss noch im laufenden Haushaltsjahr 2022 erfolgen.
Am 01.12.2022 wurden die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen TV-L auf die Beamtenschaft übertragen. Wir haben unsere Mitglieder bereits darüber informiert, dass es solide Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Besoldung und Versorgung 2022 – trotz der getroffenen Maßnahmen des sog. 4-Säulen-Modells – in allen Besoldungsgruppen möglicherweise nicht den Grundsätzen der (lebenslangen) amtsangemessenen Alimentierung entspricht.
Wir empfehlen deswegen Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung 2022 beim LBV BW einzulegen. Musterschreiben erhalten Sie bei unserer Landesgeschäftsstelle.