Einstieg ins Weihnachtsgeld - aber nicht für alle

11.07.2019

Ab 2020 sollen aktive Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen 300 Euro „Weihnachtsgeld“ erhalten – Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus!
Einstieg ins Weihnachtsgeld - aber nicht für alle
(Quelle: pixabay)


Nach einem aktuellen Klausurbeschluss der niedersächsischen Landesregierung soll es auch ab der Besoldungsgruppe A 9 wieder eine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld geben. Im Vergleich zum Bund und den meisten Bundesländern sind 300 Euro, die ja noch versteuert werden müssen, aus Sicht des BDK ein Einstieg, aber nicht angemessen. Dass Pensionärinnen und Pensionäre völlig leer ausgehen sollen, halten wir schlichtweg für ungerecht!

Der Bund und sechs Bundesländer zahlen ihren Beamtinnen und Beamten monatlich bis zu 5 % des Grundgehaltes zusätzlich anstatt einer einmaligen Sonderzahlung aus. Andere Bundesländer zahlen im Dezember bis zu 1300 Euro oder 70% des Grundgehaltes, und Pensionsberechtigte werden fast überall berücksichtigt. Lediglich in Sachsen gibt es weder eine monatliche noch eine einmalige Sonderzahlung. Niedersachsen belegt damit weiter einen Abstiegsplatz!

Nicht zuletzt deswegen hält das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Oktober 2018) die Besoldung in Niedersachsen seit 2005 für verfassungswidrig. Daran wird dieser Klausurbeschluss der niedersächsischen Landesregierung nichts ändern. Wir sind gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht vermutlich 2020 (nach 14 Jahren) entscheiden wird.

Chance vertan - auch Altersversorgung gehört zur Attraktivität eines Arbeitsgebers!

 

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