Einsatzbelastung der Rheinland-Pfälzischen Polizei
04.02.2016
Natürlich zwingen diese Geschehnisse auch die Polizei in Rheinland-Pfalz zur neuen Lagebeurteilung und daran angepassten Einsatzkonzepten.
Flüchtlinge als mögliche Täter von Straftaten, aber auch als Opfer z.B. von gewalttätigen Aktionen rechter Gewalttäter bis hin zu Anschlägen auf Asylbewerber-heime, verschärfen die aktuelle polizeiliche Lage.
Hier sind wir als Polizei insgesamt gefordert, um mit möglichst viel polizeilicher Präsenz derlei Straftaten zu verhindern. Gelingt dies nicht, hat der betroffene Bürger einen Anspruch auf eine professionelle, schnelle und möglichst effektive Strafverfolgung.
Komplettiert wird diese hochbrisante Lage durch eine Gefährdungslage „islamistischer Terrorismus“. Zweifelsfrei befindet sich die Bundesrepublik Deutsch-land im Zielspektrum islamistisch-terroristischer Organisationen sowie auch autonom agierender Einzeltäter und Kleinstgruppen.
Hierzu sei an die am 13.11.2015 in Paris erfolgten Parallelanschläge, in deren Verlauf mehr als 130 Personen getötet wurden, erinnert. Zuletzt erfolgte am 12.01.2016 in Istanbul ein Selbstmordattentat auf eine Reisegruppe, bei dem 11 Menschen, darunter 10 deutsche Urlauber, als Todesopfer zu beklagen waren. Dies zeigt, dass die Gefahr eines Terroraktes sehr reell ist und Deutschland auf Dauer vermutlich nicht verschont bleiben wird.
Insofern besteht zweifelsohne die Erforderlichkeit, den polizeilichen Personaleinsatz bei den Fastnachtsumzügen deutlich zu erhöhen und auch die bereits bestehenden Vorplanungen für einen Anschlagsfall konkret anzupassen.
Die aktuellen Einsatzplanungen führen dazu, dass nahezu alle Polizeikräfte des Landes im Einsatz und/oder in Bereitschaft gebracht sind, teilweise mehrfach verplant. Hierbei werden sogar Polizeibeamtinnen und -beamte nach einem vielstündigen Einsatz an Rosenmontag oder Weiberdonnerstag noch unmittelbar daran Bereitschaften für besondere Lagen übernehmen müssen. Dies führt natürlich dazu, dass sich die Kollegen in der privaten Planung zusätzlich erheblich einschränken müssen.
Die Tatsache, dass auf Studenten zurückgegriffen werden muss, zeigt die Personalmisere mehr als deutlich auf. Laut aktuellen Zeitungsberichten liegt Rheinland-Pfalz mit der „Polizeidichte“ von 224 Polizeibeamten auf 100.000 Einwohner im Bundesvergleich auf dem letzten Platz.
Trotz dieser mehr als prekären Personalsituation wurden auch in Rheinland-Pfalz schon vor Silvester 2015 bei besonderen Lagen die BAO-Planungen für einen TE-Anschlag rein vorsorglich mit großem Personaleinsatz ausgefüllt und Kräfte in Bereitschaft gelegt oder ganz konkret in den Dienst versetzt. So u.a. anlässlich des Rheinland-Pfalz-Tages in Ramstein (26.- 28.06.2015) oder zuletzt nach dem Anschlag in Paris. Das führt(e) dazu, dass z.B. Spezialkräfte über viele Tage „Rund-um-die-Uhr“-Bereitschaften verrichten.
Die Folgen: Eine Unmenge von neuen Überstunden auf die bereits bestehenden Überstundenberge auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sind diese Kräfte für den leider fortlaufenden Kriminalitätsalltag nicht mehr greifbar. Dies wird beispielsweise bei der qualifizierten Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu Qualitätseinbußen führen, denn Observationskräfte des MEK oder die IMSI-Kräfte stehen nicht zur Verfügung. Sie sind in Bereitschaft für mögliche herausragende Einsatzlagen!
Sicher ist es müßig, dauernd auf die Personalknappheit der Polizei hinzuweisen. Das wird zeitnah niemand durchgreifend verändern können. Daher sind die politischen Verantwortungsträger und daraus folgend die polizeilichen Einsatzverantwortlichen gut beraten, die Einsätze strategisch vorzubereiten und dabei natürlich auch personalschonend zu planen.
Wir sind in Rheinland-Pfalz nicht in der Lage, für alle denkbaren Lagen bereits im Vorgriff darauf Personal vorzuhalten. Dies überfordert die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und macht sie auf Dauer krank!
Neben der Gefahr, den Krankenstand weiter zu erhöhen, hat diese Personalmisere letztendlich auch Auswirkungen auf anfallende Überstunden in Verbindung mit der Verjährung, hier wird ein Systemfehler offenbar. Nur die Polizei, die Feuerwehr und Rettungsdienste sind derart belastet. Diese Ausnahmerolle spiegelt sich für die Polizei nicht in dieser Form in den entsprechenden allgemeinen Verwaltungsregeln wieder, die für die gesamte Beamtenschaft gelten.
Der BDK hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass sich mit Einführung der Verjährungsfrist die Überstundenproblematik lediglich um 3 Jahre verschieben wird. Auch hier ist es vorhersehbar, dass demnächst die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Stellungnahmen zur Begründung der Überstundenberge und gleichzeitig Pläne zum Abbau der Überstunden vorlegen müssen.
Dieser Spagat ist für die Kolleginnen und Kollegen nahezu unerträglich! Hier ist die Landesregierung gefordert:
Es müssen konkrete Lösungen her, denn die Polizei ist – auch wenn es manchmal den Anschein hat – kein Perpetuum mobile!
Der Landesvorstand