Einkommensrunde 2017: +6%!

14.12.2016

BDK fordert ein deutlich spürbares Ergebnis: Öffentlicher Dienst muss im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkurrenzfähig bleiben!
Einkommensrunde 2017: +6%!

Am 18. Januar beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Nun stehen auch die gewerkschaftlichen Hauptforderungen fest: 

  • 6 Prozent Gesamtforderung (mit Mindestbetrag als soziale Komponente) 
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
 

Die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst ist trotz steigender Belastung im Vergleich zu zahlreichen anderen Branchen in den letzten Jahren deutlich hinter der durchschnittlichen Entwicklung zurückgeblieben. Gerade im Tarifbereich sind zahlreiche Stellen abgebaut worden, was zu einer enormer Arbeitsverdichtung - auch bei den Beamten - geführt hat.

Um den Öffentlichen Dienst im Wettbewerb um gute und leistungsstarke Arbeitnehmer konkurrenzfähig zu erhalten, ist eine angemessene lineare Verbesserung der Einkommen unverzichtbar.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert darüber hinaus:

  • Die Ausweitung von Expertenwissen in der Polizei durch zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte.
  • Verbesserte Möglichkeiten, berufserfahrene Fachkräfte im Öffentlichen Dienst mit einer adäquaten Bezahlung einstellen und halten zu können.
  • Gerechte Stellenbewertungen und angemessene Bezahlung für Tarifbeschäftigte in der Polizei.
  • Perspektiven und Karrieremöglichkeiten für Tarifbeschäftigte durch Fortbildung und Aufstiegsmöglichkeiten.
  • Abschaffung der sog. "kleinen" EG 9/9S! Erfahrungsstufe 5 für alle Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9!
  • Abschaffung der Herabstufung um eine Erfahrungsstufe bei gleichzeitigem Neubeginn der Stufenlaufzeit bei einer Unterbrechung der Tätigkeit von mehr als 3 Jahren (§ 17 Abs. 3 S. 3 TV-L). Keine Benachteiligung durch längere Auszeiten aus dem Job!
  • Stufengleiche Aufstieg bei Höhergruppierungen - Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe, die in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht wurde!

Eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamten ist von der Arbeitgeberseite zu garantieren! 

Wir erwarten ein konstruktives und angemessenes Angebot seitens der Arbeitgeberseite, welches die Wertschätzung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes deutlich widerspiegelt.

 

 

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