Einigung im Tarifstreit
29.03.2015
Der erzielte Kompromiss sieht nun eine Erhöhung der Tabellenentgelte
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ab 1. März 2015 um 2,1 v.H. und
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ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v.H., mindestens aber 75 Euro
vor. In der Summe bedeutet dies Lohnzuwächse von 4,61 %.
Tarifanpassung jetzt zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamtinnen und Beamten übernehmen.
Der BDK ist sich mit anderen Berufsvertretungen und Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes einig, dass dieses Tarifergebnis jetzt auch 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten der Länder übertragen werden muss. Eine zeitlich verzögerte Umsetzung, wie dies im Vorfeld des Abschlusses bereits aus den Regierungsfraktionen von Grüne und SPD zu hören war, wird bei den Beamtinnen und Beamten keine Akzeptanz finden.
Alle Beschäftigten, ob im Tarifbereich oder als Beamtin oder Beamter verrichten gleichermaßen gute Arbeit und sollen deshalb auch gleichermaßen an der Einkommensentwicklung teilhaben.
Weitere Infos
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dbb - Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen
für die Beschäftigten der Länder (Stand: 28. März 2015, 23:50 Uhr)
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Anlage 1 - Zusatzversorgung