Einfach miteinander reden – Lösungen können so einfach sein
01.03.2017
Zunächst allerdings konnten sich unsere Kolleginnen und Kollegen im Kriminalkommissariat (KK) Anklam wenig freuen. Ein Schreiben des Inspektionsleiters Gunnar Mächler setzte sie darüber in Kenntnis, dass die Zahlungen der pauschalisierten Aufwandsentschädigung (intern: Bewegungsgeld) zum Dezember 2016 eingestellt werden müssen. Grund für die Nichtzahlung sei der Wegfall des Zahlungsanspruchs der bisherigen Bezieher des Bewegungsgeldes, wie der Sachbereich Verwaltung einschätzte. Einen Moment bitte, dachten die Betroffenen in Anklam. Das gab es doch schon einmal in der Polizeiinspektion (PI) Rostock vor einigen Jahren; mit einem guten Ende für die Ermittler, da damals ein ministerielles Schreiben aus dem April 2012 die Gewährung des Bewegungsgeldes richtig stellte.
Also suchten unsere engagierten BDK-Mitstreiter um den Bezirksvorsitzenden Uwe Seifert umgehend das Gespräch mit Herrn Mächler. Dieser versprach ebenso schnell eine Prüfung der Sachlage. Schon bald stellte sich heraus, dass es durch die Nicht-Kenntnis des o. g. Schreibens aus dem Ministerium zu einer irrtümlichen Auslegung der Verwaltungsvorschrift kam, die zur Streichung dieser Zulage zum 1. Dezember 2016 führte. Wir erheben deshalb keinerlei Vorwürfe. Ein Schreiben unter (sehr) vielen kann in Vergessenheit geraten, wo (gut) gearbeitet wird, unterlaufen auch mal kleine Fehler, die korrigiert werden können.
Wie im dargestellten Fall. Schnell, unbürokratisch und kollegial wurde ein Versehen berichtet. Der PI-Leiter hob die alte Entscheidung zur Einstellung der Zahlung wieder rückwirkend zum 1. Dezember 2016 auf, das Bewegungsgeld wird weiter gezahlt. So bestand die Aufregung dank einer anerkennenswerten Führungskultur nur für kurze Zeit und abschließend bleiben nur Gewinner zurück.
Der BDK-Landesvorstand dankt dem PI-Leiter Gunnar Mächler und unseren Mitstreitern im BDK-Bezirksverband Greifswald für ihr rasches und rechtssicheres Handeln, durch das innerhalb weniger Tage ein Problem abschließend geklärt werden konnte. Übrigens, vor fünf Jahren dauerte das Klärungsverfahren fast ein dreiviertel Jahr…