#einervonuns – wir trauern um Rouven Laur

14.07.2024

Der Kriminalist, Editorial 7-8/2024
Trauer

Am 31.05.2024 wurden wir alle Zeuginnen und Zeugen der grausamen Attacke gegen unseren Kollegen Rouven Laur, der am 02.06.2024 an den Folgen seiner erlittenen Verletzungen verstarb. Diese schockierende Tat hatte damit eine öffentliche und zutiefst erschreckende Dimension erhalten, die insbesondere für die Angehörigen, Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen von Rouven Laur eine zusätzliche immense Belastung bedeutete.

Der Tod unseres 29-jährigen Kollegen hat uns alle erschüttert, nicht nur in der Polizeifamilie. Seine Tötung löste eine Betroffenheit und Solidarität aus, die weit über Mannheim hinaus viele Menschen tief bewegte. Deutschlandweit kamen Menschen zusammen, um ihrer Trauer und Solidarität Ausdruck zu verleihen.

Dieser tödliche Angriff machte erneut die Gefahren deutlich, denen Polizistinnen und Polizisten bei der Erfüllung ihres Dienstes tagtäglich ausgesetzt sind. Er ist ein Fanal für die seit Jahren zunehmende Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte, aber auch für die generelle Zunahme von Gewaltdelikten in unserer Gesellschaft. Es geht um mehr, über Mannheim hinaus, um Polizistinnen und Polizisten, die verbal und körperlich angegriffen werden, die immer wieder für ihre Arbeit unberechtigt in die Kritik geraten. Deren Einsätze häufig durch sogenannte Expertinnen und Experten öffentlich bewertet werden, die weder über die erforderliche Akten- noch über eine hinreichende Sachkenntnis verfügen, um hochdynamische Einsatzabläufe zu beurteilen.

Die Familie von Rouven Laur rief dazu auf, die Tat nicht zu instrumentalisieren, der Trauer aber auch Taten folgen zu lassen. „Rouven hätte nicht gewollt, dass wir uns von Hass und Wut überwältigen lassen. Stattdessen hätte er uns ermutigt, seine Werte weiterzugeben und für Veränderung und Neuausrichtung zu kämpfen“, schrieb die Familie in einem Brief, der bei der öffentlichen Trauerfeier am 14.06.2024 in Mannheim durch den Bürgermeister von Neckarbischofsheim und Freund der Familie Laur, Thomas Seidelmann, verlesen wurde.

Der Bundeskanzler brachte in seiner Regierungserklärung am 06.06.2024 zum Ausdruck, dass er und die gesamte Bundesregierung hinter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehen. Er hat unter anderem festgestellt, dass schon jetzt die Möglichkeit besteht, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen und zugleich verdeutlicht, dass von dieser Befugnis noch mehr und konsequenter Gebrauch gemacht werden muss. 

Ich habe diesen Teil der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Anlass genommen, mich in einem Brief an ihn zu wenden. Hierin habe ich zum Ausdruck gebracht, dass die Ermordung unseres Kollegen nicht erneut zu einer kurzzeitigen, intensiven öffentlichen Debatte führen darf, um dann nach einigen Wochen wieder zur Tagesordnung überzugehen. Vielmehr sollte, statt dieser ereignisorientierten Debatte, eine grundlegende Prüfung eines generellen Trageverbots von Messern im öffentlichen Raum erfolgen und die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Waffengesetzes diesbezüglich angepasst werden. Ähnlich den Vorschriften zum Umgang mit Schusswaffen wären Regelungen zu Ausnahmen vom generellen Verbot des Mitführens von Messern für berufliche oder haushaltsübliche Zwecke in ein entsprechendes Gesetzesvorhaben aufzunehmen. Zugleich sollte das Phänomen der sogenannten Messergewalt endlich Gegenstand entsprechender Forschungsvorhaben werden.

Ein generelles Mitführverbot von Messern ist sicherlich kontrovers zu diskutieren. Ich halte diese Diskussion dennoch für dringend erforderlich, da die Verwendung des Tatmittels Messer aus kriminalpolizeilicher Sicht aufgrund seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und (häufig täterseitig nicht abzusehenden) Effizienz zunehmend von Bedeutung ist. Die Auseinandersetzung mit einem grundsätzlichen Messerverbot in der Öffentlichkeit sollte von dem Konsens getragen sein, dass die Öffentliche Sicherheit höher priorisiert werden muss als das individuelle Recht, jederzeit ein Messer bei sich tragen zu können.

Flankierend müssen gezielte Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen – etwa durch die Bereitstellung von Mitteln für die aufsuchende, mobile Sozialarbeit („Streetworking“) oder der Etablierung gezielter Ansprachen z.B. durch Mitarbeitende im Rettungsdienst, die von ihren Erfahrungen bei Einsätzen nach Messergewalt berichten – gestärkt werden.

Nicht zuletzt werden die vorgeschlagenen Maßnahmen auch dazu beitragen, Gefahren für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei Einsatzmaßnahmen zu reduzieren, denen sie tagtäglich im Rahmen ihres Dienstes ausgesetzt sind.

Herzliche Grüße
Dirk Peglow
BDK-Bundesvorsitzender

diesen Inhalt herunterladen: PDF