Eine kurze Nachbetrachtung zum Verdacht von organisierten Prüfungsmanipulationen an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
13.08.2022
Zur Einordnung für interessierte Leser haben wir das Statement des Landesvorstandes Sachsen vom 11. September 2019 nochmals beigefügt.
Wir stehen auch weiterhin zu den Inhalten des Statements. Und zumindest in einem Fall hat uns die Entwicklung Recht gegeben.
Vordergründig wurde die sogenannte Aufarbeitung ausschließlich auf dem Rücken der Studierenden des 24. Jahrganges ausgerichtet. Generalverdächtigungen und kollektive Aberkennung persönlicher Eignungen für den Polizeiberuf waren an der Tagesordnung, ungeachtet der Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Dies zog sich in Einzelfällen durch bis jetzt.
Einige der damalig Studierenden müssen die Wirkungen bis heute ertragen, da die Übernahme in das Beamtenverhältnis eben mit der Begründung der vorgeblichen persönlichen Nichteignung ausgeschlossen wurde. Klassensprecher als Bauernopfer?
Der BDK hat seinen Mitgliedern natürlich den erforderlichen Rechtsschutz gewährt und ungeachtet der sich in Schwebe befindlichen beruflichen Ausrichtung auch weiter aufrecht erhalten.
Und in der Rückschau für uns: Unser Engagement als Berufsvertretung in dieser Sache war richtig und wichtig.
Manches braucht eben Zeit, nach unserer Ansicht deutlich zu viel. Aber es hat sich gelohnt. Eine damalige Studierende, eben wegen vorgeblicher Nichteignung nicht übernommen, wurde im Juli diesen Jahres nach langem Hinhalten zur Polizeikommissarin ernannt und in das Beamtenverhältnis übernommen.
Unsere Glückwunsch geht an die Kollegin.
Dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei, welches aus der Auswertung der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) resultierte, stehen wir weiterhin positiv gegenüber und setzen uns dafür ein, diese neue Struktur mit Leben zu erfüllen und auch kommunikativ und fachlich zu begleiten.