Einberufung des Landesdelegiertentag zum 26. September 2024

21.05.2024

Der Landesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg e.V., hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 beschlossen, entsprechend § 11, Nr. 5, der Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg e.V, den Landesdelegiertentag für den 26. September 2024 einzuberufen.
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Der für BDK-Delegierte sonderurlaubsbewerte, ganztägige Landesdelegiertentag wird unter der Leitfrage „Kollabiert die Strafverfolgung?“ stattfinden. Die Veranstaltung wird in einer noch bekanntzugebenden, der öffentlichen Nachfrage angepassten Räumlichkeit im Bereich des Hamburger Polizeipräsidiums durchgeführt.

Die Vorläufige Tagesordnung des nichtöffentlichen, vormittäglichen Teils des Landesdelegiertentages 2024 wird dabei die folgenden Tagesordnungspunkte umfassen:

  • Begrüßung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit des LDT
  • Wahl der Versammlungsleitung
  • Anträge zur Änderung der Tagesordnung
  • Beschlussfassung der Tagesordnung
  • Rechenschaftsbericht des Landesvorstandes
  • Bericht der Schatzmeister/Kassenrevisoren
  • Aussprache und Entlastung
  • Wahl des Wahlausschusses
  • Wahlen
  • Verschiedenes

Der am Nachmittag stattfindende, öffentliche Teil des Landesdelegiertentages 2024 wird nach Grußworten der Behörden- und Amtsleitung der LDT-Leitfrage „Kollabiert die Strafverfolgung?“ nachgehen.  Impulsvorträge verschiedener Experten sollen dabei dem Plenum eine Antwort auf die Leitfrage des Landesdelegiertentages 2024 geben.

Anträge an den Landesdelegiertentag können gem. § 11, Nr. 6, der Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg e.V., bis mindestens 1 Monat vor Tagungsbeginn an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Landesverband Hamburg

Antragsprüfungskommission

Alsterdorfer Str. 528

22337 Hamburg

gestellt werden.

Antragsberechtigt sind gem. § 8 Versammlungs- und Wahlordnung alle Mitglieder des BDK, Landesverband Hamburg.

Der Landesvorstand bittet alle Delegierten, sich den Termin entsprechend vorzumerken. Die Einladungen für die Beantragung des Sonderurlaubes wird zeitgerecht versandt.

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