Ein wohl gewöhnlicher Einsatz gerät zum medialen Spielball

30.07.2017

Es gab drei Tatverdächtige, mehrere Strafverfolgungsbehörden, einen möglicherweise recht spektakulären Zugriff mit anschließenden Durchsuchungen. Sowie eine rechtlich unterschiedlich akzeptierte Entscheidung über die weitere Behandlung der Verdächtigen.
Ein wohl gewöhnlicher Einsatz gerät zum medialen Spielball

Vermutlich konnte kaum ein Leser oder Hörer der regionalen Medien im Nordosten die Meldungen zum Einsatz des Generalbundesanwaltes, des Bundeskriminalamtes sowie der Landespolizei mit dem Landeskriminalamt in Güstrow nicht wahrnehmen. Drei Personen aus dem Raum Güstrow standen und stehen offensichtlich im Verdacht, eine schwere und terroristische Straftat geplant oder vorbereitet zu haben. Da nach unserem Rechtsverständnis die Gefahrenabwehr Vorrang vor der Strafverfolgung besitzt entschlossen sich – ebenfalls nur vermutlich – die beteiligten Justiz- und Polizeibehörden zum Handeln. Interessanterweise wurde medial kaum oder keine Kritik am Einsatz selbst geübt, nur der letzte Akt vor dem Ermittlungsrichter zündete nach unserer Auffassung ein völlig überzogenes öffentliches Feuer.

Die Fragen, ob nun vorläufig fest- oder in Gewahrsam genommen bzw. ob rechtzeitig vor den Richter getreten oder eben nicht, betreffen nach unserer Auffassung eine nicht immer leichte juristische Materie, die durch die gängige polizeiliche Praxis auch etwas verwässert scheint. Sollte hier gegebenenfalls auf Seiten der Ermittler oder auch der Richter ein Irrtum oder Fehler vorliegen, darf man das – zum Glück unter Verweis auf Diktaturen oder autokratische Systeme der heutigen Zeit – in Deutschland jederzeit sachlich diskutieren und natürlich auch kritisieren. Leider begehen auch Juristen oder Vollzugsbeamte den einen oder anderen Fehler, welche je nach Sachlage als vermeidbar bzw. unvermeidbar eingeschätzt werden können.

Gleiches muss jedoch auch für Journalisten gelten.

Wir sind als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern der Meinung, dass sich von den Ermittlern des Landeskriminalamtes oder über diese, niemand (fremd)schämen” muss und ganz bestimmt gibt es nach diesem - dem Zweck nach völlig gelungenen - Einsatz keinen sachlichen Grund für “ganz Deutschland” , “über die LKA-Gurkentruppe aus MV” zu lachen, wie es der “Nordkurier” beschreibt. Ob die Bezeichnung “verpfuschter Arrest” auch nur annähernd genutzt werden sollte, bezweifeln wir ebenfalls sehr stark. Als völlig abwegig, persönlich offenbar diffamierend und journalistische Fehlleistung sehen wir als Krönung die Behauptung, dass “LKA-Chef Ingolf Mager der besorgten Öffentlichkeit wieder mal Sand in die Augen” “streute”, “ Wie schon so oft”. Wer investigativ ermitteln und schreiben möchte, muss zuvor seine Hausaufgaben erledigen und sachlich die Fakten oder auch belegbare Vermutungen darlegen. Das schließt dann sicher aus, dass veröffentliche Zeilen zumindest in die Grauzonen von Beleidigungen oder auch Verleumdungen gelangen und nach unserer Anschauung die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten.

Als Person des öffentlichen und politischen Lebens muss sich Minister Lorenz Caffier sicherlich viel Kritik anhören. Ob bei der gleichfalls kritischen Darstellung seiner Handlungen und Äußerungen in Bezug auf diesen Polizeieinsatz in Güstrow seine tatsächlich vorhandenen Fähigkeiten als verantwortlicher Innen-Poltiker überhaupt bezweifelt werden können, vermag der Leser sicher selbst einzuschätzen. Wir können unserem Minister hingegen den Rücken stärken:

Das wesentliche Ziel des überraschendes Einsatzes war sicherlich die Verhinderung einer nach den vorliegenden Fakten vermuteten terroristischen Straftat. Dieses Ziel wurde durch die ausgezeichnete Arbeit der beteiligten Strafverfolgungsbehörden erreicht. Ob nun eine Gewahrsamsnahme oder eine offene Beobachtung das gestellte Ziel effektiv weiter verfolgt, ist nach unserer Meinung nur eine Frage der Betrachtung und ein Kapitel juristischer Finessen. Keinesfalls sollte deswegen das Agieren von Bundesanwalt, Amts- und Landgericht, Bundeskriminalamt oder Landespolizei unnötig und unsachlich kritisiert werden. Wurde gegen geltendes Recht verstoßen, wird anschließend eine Aufarbeitung mit möglichen Sanktionen erfolgen. Wurde lediglich der erhoffte Ermittlungserfolg nicht erreicht, bleibt dies das Schickal der Ermittler. Für Spott oder Häme sehen wir keinen Platz und auch keinen Bedarf.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

ronald.buck (at) bdk.de