Ein kriminalpolitisches Resümee dieser Legislaturperiode

18.07.2021

Welche kriminalpolitischen Positionen und Forderungen wurden umgesetzt und wo gelang es (noch) nicht?
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Die Legislaturperiode ist de facto zu Ende. Es wird lediglich noch zwei Sitzungstage des Deutschen Bundestages im September geben. Das ist eine gute Gelegenheit für den BDK, Resümee zu ziehen. Welche kriminalpolitischen Positionen und Forderungen wurden umgesetzt und wo gelang es (noch) nicht?

Ich beginne mit dem für mich bedeutendsten Erfolg. Bereits im Jahr 2009 haben wir im Rahmen unseres Bundesdelegiertentages dem leider zwischenzeitlich verstorbenen Kollegen Heinz Sprenger und dem Duisburger Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki den Bul le Mérite für ihr Engagement im Kinderschutz und das von ihnen ins Leben gerufene Projekt RISKID verliehen. Fortan engagierte sich der BDK im Land NRW und auf Bundesebene, um einen interkollegialen Austausch der Kinderärzte zu ermöglichen. Hierdurch soll dem sog. Ärztehopping begegnet werden, also dem Kinderarztwechsel durch sorgeberechtigte Misshandler. Durch einen Informationsaustausch untereinander wird in Zweifelsfällen eine medizinische Diagnose einer Misshandlung möglich. Erst infolgedessen stünde eine Information an das Jugendamt resp. die Polizei auf rechtlich sicheren Füßen. Erst zum Ende der Legislaturperiode gelang es, dass im Rahmen der Beratungen zum Gesetzespaket "zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz -KJSG)" immerhin im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) die folgende Passage aufgenommen wurde, mit der die Länder nun auf landesrechtlicher Ebene aktiv werden können:

"Zur praktischen Erprobung datenschutzrechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz kann Landesrecht die Befugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten regeln."

Dieser Erfolg ist vor allem dem wahnsinnig engagierten Dr. Ralf Kownatzki und dem RISKID e.V. zu verdanken. Der BDK hat sich nach Kräften bemüht, durch Gespräche, Diskussionen und Stellungnahmen mit dem Bundesfamilienministerium, den regierungstragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages und in Beratungsrunden u.a. mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die von RISKID e.V. vorgebrachten Argumente zu untermauern. Ich habe vor allem deutlich gemacht, dass ohne eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin die ernste Gefahr bestünde, dass das Leid und Tod von Kindern nicht rechtzeitig wird verhindert werden kann.

Kurz vor Redaktionsschluss wurde bekannt, dass das Land NRW die neue Bundesregelung nutzen und den interkollegialen Austausch regeln will. Die übrigen Länder sind nun am Zug.

Nachdem ich aufgrund der großen Bedeutung über das Thema RISKID ausführlich berichtet habe, muss ich mich aufgrund der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Beratungsprozesse, in die wir uns einbringen konnten, bei weiteren kriminalpolitischen Neuerungen kürzer fassen und mich auf Beispiele beschränken.

Das Waffenrecht wurde novelliert. Mit Unterstützung unseres fachkundigen Kollegen Olaf März, stellvertretender Landesvorsitzender BDK Sachsen-Anhalt, haben wir uns in die Beratungen - auch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages - eingebracht. Eine weitere gesetzliche Änderung, die ich vor über einem Jahr in die Diskussion gebracht hatte, wurde kurz vor Ende der Legislaturperiode auf Druck der Waffenlobby wieder zurückgezogen. Ich hatte angeregt, in Fällen, in denen sich evident psychisch auffällige Personen an öffentliche Stellen wenden, von dort eine Überprüfungsmöglichkeit in Bezug auf waffenrechtliche Erlaubnisse ins Gesetz zu schreiben.

Das bedeutende Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität wurde nun endgültig beschlossen. Ab 1. Februar 2022 trifft Facebook & Co eine gesetzliche Meldepflicht bei Bekanntwerden bestimmter  Kriminalität auf ihren Plattformen (Anpassung Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Darüber hinaus wurden eine Reihe von Strafnormen angepasst, wie zum Beispiel die §§ 126, 140, 185, 188 und 241 StGB. Die Strafzumessungsregeln des § 46 StGB wurde um antisemitische Motive ergänzt. Die Regelungen der Bestands- und Verkehrsdatenerhebung für Telekommunikationsanbieter wurden auf die Telemedienanbieter erweitert. Die Strafbarkeit sog. Feindeslisten wurde geregelt.

Eine Lücke bei der Versuchsstrafbarkeit des sog. Cybergrooming wurde geschlossen. Zugleich wurde die rechtliche Zulässigkeit für die Strafverfolgungsbehörden normiert, künstlich generiertes Material sog. Kinderpornografie nutzen zu dürfen, um verdeckt in geschlossene Foren vordringen zu können.

Durch intensive Beratung des BDK gab es Änderungen bei der Geldwäschenorm § 261 StGB. Nunmehr gibt es einen "all-crimes-Ansatz". Alle Straftaten können nunmehr Vortat einer Geldwäsche sein. Leider hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Rat des BDK nicht umgesetzt. Hierdurch unterfallen künftig "ersparte Aufwendungen" zum Beispiel aus Steuerhinterziehung oder illegalerAbfallentsorgung nicht mehr der Norm. Diese Einschätzung hat erst jüngst das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt. Hier muss insoweit in der kommenden Legislaturperiode dringend nachgebessert werden. Zeitgleich wurde jedoch die Norm, die in bestimmten Konstellationen die Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft ermöglicht, im Sinne der Strafverfolger präzisiert.

Über die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die audiovisuelle Vernehmung und das Recht der notwendigen Verteidigung wurde in"der kriminalist" bereits ausführlich berichtet.

Meine lediglich exemplarische Aufzählung soll deutlich machen, dass wir uns  als Berufsverband der deutschen Kriminalpolizei vielfach sehr zielführend und effektiv in die Beratungsprozesse der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages haben einbringen können - nach Wahrnehmung des geschäftsführenden Bundesvorstandes wahrscheinlich so häufig wie selten zuvor. Das lag nicht nur an unserer Arbeit, für die ein großer Dank Dirk Peglow und den übrigen Mitstreiterinnen und Mitstreitern im BDK einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle unter Leitung von Bernd Bender gebührt, sondern auch am gesetzgeberischen Fleiß von Parlament und Bundesregierung.

Wir haben durch eigenen Fleiß im Bundesvorstand zahlreiche Forderungen, Wünsche und Ideen erarbeitet, für die es sich auch in der nächsten Legislaturperiode zu kämpfen lohnt; für bessere Rahmenbedingungen unserer Arbeit und damit bessere Möglichkeiten, Opfer zu verhindern und Täter zu überführen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Fiedler

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