DUZ: Umstellung des Abrechnungszeitraumes in DSM

19.02.2008

Das LZPD plant derzeit eine Umstellung des Abrechnungszeitraumes zur Auszahlung der Zulage des DUZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten) von derzeit drei auf vier Monate rückwirkend. Dadurch erweitert sich das Zeitfenster für die sachgerechte Bearbeitung beim LZPD. Dies bedeutet, dass im Juni 2008 keine DUZ-Auszahlung erfolgen wird. Diese wird dann auf den Monat Juli 2008 verschoben.

Zur Erläuterung teilte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen dem BDK mit:

 

Lange Jahre waren die [..] DUZ-Bögen für die Auszahlung der Erschwerniszulage für den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" aus dem Wach- und Wechseldienst nicht weg zu denken. Akribisch geführt sorgten sie schließlich dafür, dass das LBV den verdienten Zuschlag für die Belastungen des Wechseldienstes zweimal jährlich an die Kolleginnen und Kollegen überwies. Eine vorherige Abschlagszahlung konnte vereinbart werden. [..] [Die Bögen] erreichten in Papierform zunächst die Personalstellen der  Behörden, wo sie geprüft und weiter bearbeitet wurden. Mit dem Vermerk "sachlich richtig" versehen gingen sie anschließend an das LBV. Dort war die händische Übertragung in die entsprechende Datenbank erforderlich.

 

Die Einführung des " Dezentralen Schichtdienstmanagements" (DSM) ermöglichte es, die gesamte Arbeitszeit über die Software SP-Expert zu erfassen. Darunter fielen natürlich auch die für die Erschwerniszulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten" relevanten Zeiten. So genannte Reports wurden am Monatsende ausgedruckt und über den oben genannten Weg dem LBV übermittelt.

Mit der Verwendung der neuen Software lag es nahe, einen weiteren Schritt zu gehen. Zur Verwaltungsvereinfachung musste es doch möglich sein, die für die Erschwerniszulage relevanten Arbeitszeiten elektronisch an das LBV zu übermitteln und die Auszahlung auf diesem Wege auch gleich monatlich statt halbjährlich zu veranlassen. [..] 

Nachdem nun alle Voraussetzungen erfüllt waren, konnte die Schnittstelle sukzessiv eingeführt werden. Heute sind alle Behörden eingebunden und das Verfahren läuft wie folgt:

Nach dem Ablauf der 36 Tagefrist für den Vormonat, also normalerweise am 06. oder 07. des übernächsten Monats, erstellen die DSM-Mitarbeiter des LZPD den Datensatz für das LBV. Die Daten aus allen Polizeibehörden werden entsprechend den LBV-Vorgaben zusammengefasst, überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich per Kurier (Datensicherheit) nach Düsseldorf gebracht.

Für den gesamten Vorgang sind zurzeit etwa zweieinhalb Arbeitstage nötig. Allein das Erstellen des Datensatzes dauert neun Stunden. [..]

Der Hauptrechnungslauf beim LBV beinhaltet nicht nur die Auszahlung von DUZ sondern die gesamte Gehaltsabrechnung der Landesbeamten. Um eine Auszahlung zum letzten Arbeitstag in einem Monat sicherzustellen, benötigt das LBV eine Vorlaufzeit von 10 Arbeitstagen. Daher schwankt das Datum des Hauptrechnungslaufes und ist abhängig von Feiertagen am Monatsende. So begann beispielsweise der Hauptrechnungslauf im vergangenen Dezember (letzter Werktag war der 28.12. und vorher Weihnachten) am 12.12.07. Der Datensatz des LZPD mit den Erschwerniszulagen mußte also vor diesem Datum beim LBV eingelesen worden sein, damit die DUZ-Zahlung für Oktober mit dem Gehalt für Januar ausgezahlt werden konnte.

Die Mitarbeiter des LZPD haben also ein Bearbeitungszeitfenster von manchmal nur 3 Arbeitstagen und das ist mehr als knapp bemessen. Außerdem steht der DSM -Server dienstags durch Wartungsarbeiten jeweils von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr nicht zur Verfügung. Es dürfen also keinerlei Störungen oder Fehler auftreten wie am Beispiel Dezember 2007 gut zu erkennen ist.

Am 11.12.07 mußten die Daten beim LBV sein. Am Freitag, 07.12. konnten sie hier im Hause frühestens bearbeitet werden, blieb also gerade Montag der 10.12. zur weiteren Bearbeitung, denn am Dienstag steht ja vormittags der Server nicht zur Verfügung. [..]

Um hier eine vernünftige Reserve zu schaffen [..] werden im Moment Lösungsalternativen beim LZPD geprüft. Durch Änderungen an der Softwaremodellierung oder dem Ausbau der Hardware lässt sich der Zeitaufwand nicht verkürzen. Denkbar wäre beispielsweise eine Umstellung des Abrechnungszeitraumes von derzeit drei auf vier Monate rückwirkend. Dadurch erweitert sich das Zeitfenster für die sachgerechte Bearbeitung beim LZPD.

Das LZPD hat die Absicht, die Umstellung mit dem LBV für Juni 2008 zu vereinbaren. Das heißt, dass die für den Monat Juni vorgesehene rückwirkende Zahlung der Erschwerniszulage auf den Folgemonat Juli verschoben wird. Durch diese Umstellung fallen keinesfalls DUZ-Ansprüche weg, sie werden nur um einen Monat nach hinten verschoben. Das gilt auch für diejenigen, die z.B. aufgrund eines Funktionswechsels keinen Schichtdienst mehr leisten.