Durchbruch beim Kinderschutz – NRW Politik handelt

02.12.2021

Rechte von Kindern stärken. BDK NRW begrüßt den Antrag der NRW Landtagsfraktionen CDU und FDP, die Belange des Kinderschutzes zu verteidigen. Beim Verdacht einer Straftat sollen sich Kinderärzte zukünftig austauschen. Das Thema bewegt den BDK NRW seit Jahren.
Durchbruch beim Kinderschutz – NRW Politik handelt
Foto: BDK NRW, sitzend Ingo Thiel, Oliver Huth, stehend Dr. Ralf Kownatzki

Die NRW Landtagsfraktionen CDU und FDP wollen die Belange des Kinderschutzes stärken und verbesserte Regelungen gegen sogenanntes doctorhopping etablieren.  

Unter dem sperrigen Namen „Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) –“ verbirgt sich ein aktueller Antrag der NRW Fraktionen von CDU und FDP mit ganz wesentlichen Auswirkungen zum Schutz unserer Kinder.

Um die genauen Hintergründe zu verstehen, muss man allerdings etwas in die Vergangenheit schauen:

Bereits 2014 lag im NRW Landtag einen Gesetzentwurf vor, der einen verbesserten Kinderschutz vorsah.

Am 23.05.2014 kam es dann zu einer Ausschussanhörung, Teilnehmer für den BDK NRW waren Sebastian Fiedler und Oliver Huth.

Das dort entstandene Gruppenfoto zeigt neben Huth und Fiedler die Mitbegründer von RISKID, Dr. Ralf Kownatzki und unseren unvergessenen, leider viel zu früh verstorbenen, Kollegen Heinz Sprenger.

Foto zeigt vorne sitzend Oliver Huth, Sebastian Fiedler, hinten stehend Dr. Ralf Kownatzki, Heinz Sprenger

Die parlamentarische Idee war damals, einen besseren Kinderschutz durch interkollegialen Austausch zwischen ärztlichem Fachpersonal zu erreichen.

Was ist doctorhopping?

Schon lange war bekannt, dass viele Eltern von einem Arzt zum anderen gehen, damit keiner bei immer wiederkehrenden Verletzungen misstrauisch wird.

Den BDK NRW beschäftigt diese Thematik schon bedeutend länger. Bereits 2009 hatte er seine höchste Auszeichnung, den Bul le Mérite an die Gründer des Projektes RISKID, eben Dr. Kownatzki und Sprenger, verliehen.

Die hatten nämlich nicht nur das Problem des doctorhopping erkannt, sondern durch die Gründung von RISKID eine Lösung etabliert.

Schon in der damaligen Anhörung stellte sich die Frage, wie viele Kinder in den Jahren 2009 bis 2014 hätten gerettet werden können.

Am 01.12.2021 kommt es also zu einer erneuten Anhörung auf Grundlage des genannten Antrages.

Wieder geht es um einen verbesserten Kinderschutz, wieder um einen interkollegialen Austausch ärztlichen Personals.

Für die Vereinigung RISKID tritt Dr. Ralf Kownatzki, für den BDK NRW treten Ingo Thiel und Oliver Huth als Sachverständige auf.

Bei der Beantwortung der Abgeordnetenfragen versagt unserem Landesvorsitzenden Oliver Huth beim Blick auf die Kriminalstatistik (2020) die Stimme:

  • 152 Kinder sind wegen Gewalteinwirkung in Deutschland zu Tode gekommen.
  • 115 der Opfer waren jünger als 6 Jahre.
  • 134 Tötungsversuche sind aufgeführt.
  • 418 Fälle sind unter dem Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen aufgeführt.

Was einer Steigerung von 10% bedeutet.

Dazu führt Oliver Huth aus:

„Bevor man die Frage des Datenschutzes im Rahmen der praktischen Konkordanz der Menschenwürde gegenüberstellt, sind wir verpflichtet, uns gedanklich an die Gräber der Kinder zu stellen, eine Kerze anzuzünden, inne zu halten und uns die Frage zu beantworten, warum der Staat beim Kinderschutz versagt hat.“

Ärztliches Fachpersonal braucht bei der Diagnoseerstellung einen interkollegialen Austausch für die richtige Bewertung der Sachlage. Dabei hilft keine anonymisierte Datenbereitstellung, denn die Biographie der Eltern und die Darstellung der Lebenssachverhalte sind nicht nur für Kriminalisten, sondern auch für andere Berufsgruppen von Relevanz.

Bei der Bewertung braucht es eine Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsprüfung.

Dabei geht es nicht darum, aus ärztlichem Fachpersonal Kriminalisten zu entwickeln. Sie sollen im Rahmen der Garantenpflicht ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Das Rechtsstaatsprinzip zwingt den Gesetzgeber, Handlungssicherheit zu schaffen und keine Grauzonen zu hinterlassen.

Jedes Kind ist eines zu viel.

Mit Spannung blickt der BDK NRW auf den weiteren Weg des Antrages.

Das Resümee:

Ehrenamtliche Tätigkeit, Zivilcourage und ein langer Atem sind die Werkzeuge, gesellschaftspolitische Impulse zu setzen.

Bravo RISKID. Guten Morgen Politik und gleichzeitiger Dank für die Gesetzesinitiative.