BDK Bundespolizei und DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordern eine Verschiebung der Personalratswahlen
25.03.2020
Berlin, 25. März 2020 - In der letzten Woche wurde durch den Präsidenten der Bundespolizei, Herrn Dr. Dieter Romann, verfügt, dass die Behörde in Sorge um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um ihre personellen und materiellen Ressourcen zu schonen, die Dienststellen auszudünnen und gerade auch gesundheitlich vorbelastete Kolleginnen und Kollegen nach Hause zu schicken sind.
Um die Arbeitsfähigkeit der Bundespolizei jetzt und auch für eine sich abzeichnende Verschärfung der Situation zu sichern, wurden umfangreiche Anordnungen erlassen und umgesetzt. So sind derzeit Home-Office und Rufbereitschaft in großem Umfang angeordnet.
(oben im Bild Thomas Mischke, Vorsitzender BDK BPOL, unten Heiko Teggatz, Vorsitzender DPolG Bundespolizeigewerkschaft)
Für den BDK Bundespolizei und die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist es daher unverständlich, dass Hauptwahlvorstand und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die derzeit in der Bundespolizei laufenden Personalratswahlen weiter durchführen wollen.
Uns ist bewusst, dass es für diesen Fall keine Regelungen im BPersVG und der Wahlordnung gibt, eine solche Krise konnte sich niemand vorstellen. Doch sollte angesichts der derzeit in unserem Land, in Europa und der ganzen Welt herrschenden Pandemie und den damit verbundenen gravierenden Einschränkungen des gewohnten Lebens eine Möglichkeit zu finden sein, eine Personalratswahl, die alleine die Beschäftigten der Bundespolizei betrifft, in das Jahr 2021 zu verschieben.
Derzeitig beschäftigen sich Hauptwahlvorstand und BMI damit, dieser Krise mit einer Briefwahl oder einer „schriftlichen Wahl“ zu begegnen obschon auch diese „Lösung“ nur mit rechtlichen Änderungen möglich wäre.
Ist es aber in Zeiten von Kontakt- und Reiseverboten und weiteren erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben der eigenen Belegschaft und der Bevölkerung zu vermitteln, dass im öffentlichen Dienst funktionierende Personalräte ihre Arbeit nicht über eine gesetzlich vorgegebene Amtszeit hinaus weiterführen können? Wir meinen nicht!
Die Bundespolizei sollte in diesen schwierigen Zeiten alle personellen und materiellen Ressourcen für ihre notwendigen Kernaufgaben bündeln und die Hausleitung sollte ihrer Pflicht der Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden.
Für eine Weiterführung dieser Wahlen würden hunderte von Kolleginnen und Kollegen in den Wahlvorständen eingebunden sein und könnten ihren eigentlichen dienstlichen Aufgaben nicht nachkommen. Für die über 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten die Wahlunterlagen erstellt und für einen postalischen Versand vorbereitet werden. Nicht nur der hohe personelle Aufwand, sondern auch der erhebliche finanzielle Aufwand dürfte in der heutigen Situation weder vermittelbar noch der kritischen Lage angemessen sein.
Weltweit werden alle Ressourcen für die Sicherung des öffentlichen Lebens und die Bekämpfung der Pandemie eingesetzt. Es werden die Olympischen Spiele und die Fußball Europameisterschaften in das Jahr 2021 verschoben. Da sollte im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und in der Politik eine Möglichkeit gefunden werden, die angelaufenen Personalratswahlen für die in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so wichtigen Bundespolizei zu unterbrechen und auch zu verschieben.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft und der BDK Bundespolizei haben bereits entsprechende gemeinsam abgestimmte Schritte unternommen und daneben dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge für eine Lösung des „rechtlichen Problems“ unterbreitet.
Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei auf, uns auf diesem Weg zu begleiten und appellieren an die anderen in der Bundespolizei tätigen Interessenvertretungen diesen Weg im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, so wie dies partei- und gewerkschaftsübergreifend in NRW und Hessen bereits geschehen ist.