BDK-Erfolg: BMI hebt auch Dienstposten bei den Kriminalisten der Bundespolizei (BPOL) an

17.03.2013

Seit dem Herbst 2007 setzt sich der BDK umsichtig aber konsequent für eine gerechte Stellenstruktur bei allen Kriminalisten der BPOL ein. Mit den angekündigten Stellenanhebungen erfüllt Bundesinnenminister Dr. Friedrich nunmehr einen ansehnlichen Teil der langjährigen Forderungen des BDK hinsichtlich der Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB).
BDK-Erfolg: BMI hebt auch Dienstposten bei den Kriminalisten der Bundespolizei (BPOL) an
Der Minister kündigt an...

Der BDK begrüßt im Interesse der Kriminalitätsbekämpfung die (überfällige) Wertschätzung der Kriminalisten und bedankt sich für die potentiellen, perspektivischen Verbesserungen, die für die Beschäftigten hoffentlich auch mit dem nötigen „Kleingeld“ unterlegt werden können. Der BDK freut sich ferner über den anlassbezogenen Zuspruch von denjenigen, die ihre Schwerpunkte gewöhnlich nicht im kriminalpolizeilichen Bereich setzen.

Der im BMI zuständige Abteilungsleiter „B“, Herr Hammerl informierte am 13.03.13 persönlich den stv. Vorsitzenden des BDK Verband Bundespolizei, Stefan Dietlin über Stellenanhebungen im Ermittlungsbereich der BPOL nach der Sitzung des Innenausschusses, wo sich Minister Dr. Friedrich u. a. zur Bundespolizeireform äußern sollte.

Im Hinblick auf die Leiter der Ermittlungsdienste (ErmD) in den örtlichen Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) kann ebenfalls anerkannt werden, dass deren Dienstposten wie die der Dienstgruppenleiter (DGL) besser dotiert werden sollen. Während es selbstverständlich Stellvertreter für DGL gibt, deren Dienstposten ebenso angehoben wurden, wurde es leider erneut versäumt, auch für die örtlichen Leiter ErmD gleichwertige Dienstposten für deren noch fehlende Stellvertreter einzurichten. Diese wiederholte Ungleichbehandlung führte zu mehreren kritischen Rückfragen von benachteiligten Ermittlern beim BDK, die er gerne konstruktiv klären würde:
Wurden Dienstposten für stv. Leiter ErmD schlicht vergessen? Benötigen aus Sicht des Dienstherrn die Leiter ErmD auf örtlicher Ebene, im Gegensatz zu allen anderen Führungskräften, keine Stellvertreter? Sollen örtliche Ermittler mit A 11 als Reviergruppenleiter oder stv. DGL für jeweils A 12 ihre „Verwendungsbreite“ erweitern?
Der BDK stellt mit Bedauern diesen Wermutstropfen fest, der die gut gemeinte Anhebungs-Mischung leider trübt und erwartet weiterhin die gleiche Anerkennung für die örtlichen Kriminalisten, wie sie auch anderen Dienstzweigen zuteil wird.

Auch im Bewusstsein, dass nicht jeder Polizist als Präsident in Pension gehen kann, weist der BDK darauf hin, dass die benachteiligten Kriminalisten nicht jünger werden und ebenfalls mit einem angemessenen Endamt den Ruhestand erreichen möchten. Mit der anstehenden, demotivierenden Besoldungslücke bei den örtlichen ErmD der BPOLI droht ein weiterer Qualitätsverlust durch aufgezwungene Wechsel in andere Dienstzweige. Dem BDK wäre es lieber, ein überdachtes Entgegenkommen des Dienstherrn zu würdigen, als konstruktive Kritik wegen gravierender Mängel üben zu müssen - auch unabhängig von Wahlterminen im Bund.

Für faire Gespräche (gerne auch kritische) ist der BDK im Interesse der Kriminalitätsbekämpfung in der BPOL stets offen. Wer sonst?