Dienstvereinbarung zum LADG

08.05.2021

Polizei muss handlungsfähig bleiben
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Die Pläne für ein Landes-Anti-Diskriminierungsgesetz (LADG) sind alt und bedurften einiger Zeit zur Umsetzung. Von politischer Seite wurde hiermit gegenüber Verbänden und Organisationen ein Versprechen eingelöst. In der Verwaltung hingegen löste schon der Gesetzentwurf Befürchtungen aus. Erste Zahlen lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass die Polizei im Vergleich zu anderen Behörden im Fokus diskriminierender Handlungsweisen steht oder gar Klagewellen über die zuständigen Gerichte hereinbrechen.

Der BDK hat sich als Verband und über seine gewählten Vertreter in Haupt- und Gesamtpersonalrat vehement für den Abschluss von Dienstvereinbarungen zum Umgang mit diesem Gesetz eingebracht. Im Ergebnis mit Erfolg!

In der mit nun halbjähriger Verspätung abgeschlossenen Dienstvereinbarung zwischen Polizeipräsidentin und Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin wurde von beiden Seiten festgeschrieben, dass

  • polizeiliches Handeln diskriminierungsfrei ist
  • gegenteilige Vorwürfe geordnet geprüft werden
  • jegliche Nachteile für Betroffene erst nach Nachweis eines straf- oder dienstrechtlich relevanten Fehlverhaltens eintreten können. 

Der teils erhobenen, pauschalen Unterstellung, die Polizei Berlin benachteilige die Bevölkerung aus diskriminierenden Erwägungen, wurde wirksam entgegengetreten.

Alle Mitarbeitenden der Polizei Berlin müssen sich sicher sein, dass ihre Dienstherrin sie durch ein faires Verfahren schützt und nicht auf Zuruf fallen lässt.

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