Dienstunfallrecht überdenken!
10.09.2019
Entgegen der Definition eines Dienstunfalles (§ 31 LBeamtVG: “[…] ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.“) ist bei Vergiftungen (z.B. biologisch, chemisch, nuklear), die durchaus auch z. B bei kriminaltechnischen Untersuchungen, Fundsachen, oder z. B. Durchsuchungen eintreten können, das Ereignis weder immer plötzlich, noch zeigt sich sofort der Schaden.
Folglich sind die Betroffenen gezwungen, den kausalen Zusammenhang zwischen einem in der Vergangenheit liegenden Ereignis und der Erkrankung nachzuweisen, was fast immer aussichtslos scheint. Wenn festgestellt ist, dass der Arbeitgeber Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten hat und jemand in dem betreffenden Umfeld zu Schaden gekommen ist, ist nach Auffassung des BDK die Einführung einer Beweislastumkehr im Dienstunfallrecht angezeigt.
Seit 2015 hat sich der BDK damit befasst, Gespräche zunächst mit Bü90/Grüne sowie folgend mit den weiteren Fraktionen im Abgeordnetenhaus geführt und dafür geworben. Auch im Gespräch mit dem Innensenator wurde dafür plädiert und der BDK wurde ermuntert, einen Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes vorzulegen.
Diese Vorschläge des BDK und auch der Betroffenen (B.I.S.S. e.V.) wurden u.a. zunächst mit der CDU besprochen, die, wie bekannt wurde, ebenfalls an einem eigenen Antrag arbeitete.
Etwas überraschend brachte die CDU ihren Antrag[1] schon im Plenum des Abgeordnetenhauses ein, in dem sich die Vorschläge von BDK und B.I.S.S. e.V. wiederfinden lassen.
Es ist klar, dass solche tiefgreifenden Veränderungen in ihren Auswirkungen gut geprüft sein wollen. Deshalb stehen wir auch weiterhin mit den Fraktionen im Dialog und bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ob die von der CDU nun vorgeschlagenen Änderungen tragfähig sein werden, wird sich noch zeigen müssen. Wichtig ist aber, dass die Debatte vorangebracht wurde und nun gemeinsam mit allen Fraktionen ein für die Kolleginnen und Kollegen gutes Ergebnis erzielt wird.