Dienstsport wird neu geregelt
10.03.2021
Seit 2012 fordert der BDK die Ausweitung der Möglichkeiten, Dienstsport zu betreiben. Auslöser ist unter anderem die recht offen gestaltete Regelungslage der Geschäftsanweisung gewesen, die Vorgesetzten einen weiten Interpretationsspielraum einräumte. Das führte zu einer überbordenden Ungleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gewährung von Dienstsport.
In der letzten Amtsperiode des Gesamtpersonalrates hat unser Vorstandsmitglied Lutz Hansen das Thema gemeinsam mit einem ebenfalls aus dem GPR-Vorstand ausgeschiedenen Kollegen der DPolG dort federführend vorangetrieben. Der BDK hat zudem bei der Behördenleitung zu dem Thema vorgetragen.
Zuletzt sicherte die Behördenleitung Ende Februar in einem Gespräch mit dem Landesvorsitzenden Daniel Kretzschmar zu, dass eine entsprechende Dienstvereinbarung auf der Zielgeraden sei.
Dem Vernehmen nach wird damit wöchentlich eine Stunde Gesundheits- und Präventionssport unabhängig vom polizeilichen Einsatztraining während der Dienstzeit möglich. Die Details bleiben abzuwarten, der BDK hofft nun auf einen zügigen Abschluss der Dienstvereinbarung zwischen Behördenleitung und Gesamtpersonalrat.
Berlin, 07. März 2021