Dienstreisezeit = Arbeitszeit?
23.10.2018
In der Pressemitteilung zum Urteil vom 17.10.18 (Az. 5 AZR 553/17) wird berichtet: "Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten."
Demnach sind die gesamten Reisezeiten zu vergüten, in der Regel wie Arbeitszeiten!
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der BDK wird sich dieses Themas annehmen und zeitnah prüfen, ob dieses Urteil auf die Dienstreisevergütungen der niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen Auswirkungen hat. Dann müssten Reisezeiten anerkannt und angemessen verrechnet werden.
Der BDK bleibt am Ball!
Der Geschäftsführende Landesvorstand
Link: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes