Dienstradleasing nimmt Fahrt auf - oder?

31.08.2023

Eine erfreuliche Nachricht vor wenigen Wochen: Auf Entgeltumwandlung basierende Fahrradleasingmodelle können zukünftig auch in Niedersachsen genutzt werden. Allerdings: Der Faktencheck zeigt mehrere fehlende Speichen!
Dienstradleasing nimmt Fahrt auf - oder?

 

Liest sich erstmal gut, die Presseinformation der niedersächsischen Staatskanzlei vom 25.07.2023: 1)
„Dadurch können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen. Diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung war bisher nicht möglich.“

Genau hingeschaut:

- Es sei eine „Formulierungshilfe“ der Landesregierung für den Landtag.

- Der Landtag hatte am 22.02.2023 um einen Entwurf gebeten - fünf (5) Monate vorher, wobei es seit Jahren Kopiervorlagen in Besoldungsgesetzen anderer Bundesländer gibt, auch Tarifbeschäftigte können woanders JobBikes nutzen.

- Soweit bekannt: Bisher kein Geld dafür in Haushalt eingestellt - zuletzt schon ging die Polizei leer aus, wir berichteten!

- Bereits vor vier Jahren hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag eingereicht - jetzt, in Regierungsverantwortung, stockt es?

- Vor Nutzung muss Niedersachsen mit einem Fahrradanbieter einen Vertrag über ein Leasingmodell abschließen - nach sicherlich erst EU-weiter Ausschreibung!

- Wird das Dienstradleasing nicht in den neuen Tarifvertrag übernommen, dürfte es auch für Beamtinnen und Beamte wieder erledigt sein, weil nicht vermittelbar.

„Dienstradleasing“ ist seit vielen Jahren Thema, wir mochten diesen Begriff genau wie „Attraktivität als Arbeitgeber“ schon gar nicht mehr nutzen.

Das „erfreulich“ haben wir erstmal wieder gestrichen: Bei einem solchen Tempo scheint das mit „Ausbau der klimaneutralen Mobilität“ überschriebene Projekt nicht so richtig ernst gemeint zu sein - schade!

 
Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

1https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ausbau-der-klimaneutralen-mobilitat-steuerliche-forderung-von-dienstfahrradern-fur-beamtinnen-und-beamte-sowie-richterinnen-und-richter-224110.html

 

 

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