Dienstpostenkonzepte A 13, A 12 und A 11 – Quatsch oder Chance?

28.02.2012

Eine erste Analyse des BDK unter Beteiligung vieler ZKD-Leiter bringt Licht und Schatten an den Tag. Ohne wenn und aber erkennen wir die Entscheidung der Landesregierung an, dass alle Dienstposteninhaber A 13 und A 12 endlich entweder aus der richtigen Besoldungseinstufung bezahlt werden oder in diesem Jahr die Bezahlung erhalten!

Ebenso richtig und unablässig ist eine gerechte Verteilung auf die einzelnen Behörden. Auch die Beförderungsmöglichkeiten, die sich aus den Durchschlüsselungen bis A 10 ergeben, sind anzuerkennen, aber auch dringend erforderlich.

Bereits bei der Einführung des Dienstpostenkonzeptes A 11 haben wir gesagt, dass das nur der Einstieg in eine gerechtere Besoldungsstruktur sein kann. Als nächsten Schritt erwarten wir jetzt konkrete Aussagen zu den weiteren 722 „A 11-Katalog-Dienstposten“, die bereits von der Arbeitsgruppe als notwendig angesehen wurden. Wann werden dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt? 

Fast unisono beklagen die ZKD-Leiter eine absolut mangelnde Ausstattung der Ermittlungsbereiche, insbesondere in personell großen Organisationseinheiten! Fast flächendeckend sind die bisher zur Verfügung gestellten A 11-Dienstposten in die ESD-en geflossen. Jetzt muss die „3. Säule“ bedient werden! Wir fordern deshalb massiv diese fehlenden Dienstposten und eine gezielte Nachsteuerung durch das LPPBK ein! Nur so können Spezialisten in allen Bereichen der Polizei, insbesondere in den KED, den ZKD, dem LKA und den ZKI gehalten und motiviert werden.

Zwingend erforderlich ist auch die landesweite Eingruppierung aller FK-Leiter/innen in A 13 und der Vertreter/innen in A 12! Konkrete Vorschläge und Erklärungen wird der BDK in den Gesprächen mit allen Entscheidungsträgern der Polizei und den zuständigen politisch Verantwortlichen machen.

Dienstpostenkonzepte sind für den BDK probate Mittel, die Wertigkeit polizeilicher Arbeit „amtlich“ festzustellen. Eine Erhöhung von 2358 auf 3080 A 11-Dienstposten ist deshalb kurzfristig zwingend erforderlich! DPolG und BDK sind sich aber wie am ersten Tag einig, dass es mittelfristig mindestens 3500 Dienstposten sein müssen!

Wenn das realisiert werden soll, sagen wir weiter ja zum Konzept. Wenn die Opposition mehr Planstellen zur Verfügung stellen will, wäre uns das auch recht. Wir fordern deshalb von allen Parteien verlässliche Auskünfte. Die alleinige Ankündigung, das Dienstpostenkonzept zurück zu nehmen, ohne etwas zum A-11-Planstellenanteil zu sagen, ist populistisch, nur schwer umsetzbar und bedeutet sogar, dass der anerkannte Anspruch auf weitere 722 Planstellen (zunächst) sogar aufgegeben wird.

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

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