Die Bayerische Polizei 2025 - Konzept für die Stellenverteilung
24.06.2020
Sehr geehrte Polizeipräsidenten,
das lange ersehnte und versprochene Konzept für die Stellenverteilung der häufig strapazierten zusätzlichen Stellen für die Bayerische Polizei ist da.
Im Zeitraum von 2010 bis 2023 wird ein Zuwachs von 5725 Stellen zu verzeichnen sein.
Sicherlich löst das Verteilungskonzept mit den einzelnen Parametern nicht in jedem Präsidium Wellen der Begeisterung aus.
Gerade in den letzten Jahren wurden wir bei politischen Gesprächen, u.a. auch im Bayerischen Innenministerium, immer wieder vertröstet, wenn wir zusätzliches Personal für die Kriminalpolizei forderten.
Vom BDK geforderte Direktzuweisungen von Stellen an die Präsidien, um explizit die Nöte der Kriminalpolizei abzufangen, wurden stetig mit dem Hinweis auf die fachliche- und sachliche Personalverteilungskompetenz der Präsidenten abgelehnt
„ Lassen Sie sich Zeit bis die Neueistellungen zugewiesen werden können, dann wird auch die Kriminalpolizei spürbaren Personalzuwachs verzeichnen können.
Wir können nicht alle Bedarfe am Anfang des „Stellenkonzeptes“ erfüllen!“
Dies waren die Aussagen, mit denen wir uns hoffnungs- und vertrauensvoll immer wieder zufrieden gaben und auf den jetzigen Zeitpunkt warteten.
Die Landespolizeipräsidien sind nun mit der Neuverteilung des lange erhofften Personals beauftragt.
Es liegt nun wieder mal in der Hand der Präsidenten, mit dem zugewiesenen Personal zu jonglieren und die bestehenden personellen Schieflagen zu beheben.
Es wird Sie nicht wundern, wenn sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter zu Wort meldet und selbstverständlich gerade in dieser Situation auf die Bedürfnisse der Kriminalpolizei in Bayern aufmerksam macht.
Seit Jahren ist bei den Kriminalpolizeiinspektionen kein nennenswerter Sollstellenzu-wachs zu verzeichnen.
Bereits in unserem Positionspapier „Zukunftsoffensive Kriminalpolizei Bayern“ aus dem Jahre 2018 forderten wir einen mittelfristigen Personalzuwachs bei der Bayerischen Kriminalpolizei von mindestens 700 Vollzugsstellen, um einen 18 %-Anteil an der Gesamtpolizei zu erreichen.
Gerecht wäre ein Stellenzuwachs von mindestens 900 Stellen, dies entspräche dem derzei-tigen 16 %-igen Personalanteil der Kriminalpolizei am Gesamtbestand der Bayerischen Polizei.
Es wurde seit Jahren versäumt, Schieflagen, die bei Personalzuweisung zum Aufbau des flächendeckenden Kriminaldauerdienstes entstanden sind, auszugleichen. Personaldeckungsquoten von 90 oder bis zu 100 % bei den Kriminalpolizeiinspektionen sind irreführend, da dem zugewiesenen Personal keine Sollstellen nachgeschoben wurden.
Pensionsabgänge wurden nicht im Verhältnis 1:1 nachersetzt. Unter Berufung auf die Personaldeckungsquote wurden die Stellenzuweisungen in erster Linie zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes bei den Polizeidienststellen verwendet.
Viele Kommissariate müssen die stetig steigende Arbeitsbelastung mit personeller Min-derbesetzung bewältigen.
Hier kann nicht immer die gerne strapazierte Kriminalstatistik zur Messung der Arbeitsbe-lastung herangezogen werden, denn nicht jeder zeitintensive Arbeitsvorgang kann in der PKS abgebildet werden. Einige Kriminalpolizeiinspektionen haben Sonderstellungmerk-male, die sich nicht immer in der Arbeitsbelastung abbilden lassen.
Kommissariatsleiter scheuen sich, einen immer größer werdenden Berg von Vorgängen den Sachbearbeitern zuzuteilen, um nicht krankheitsbedingte Personalausfälle (Burnout) zu provozieren.
Kriminalpolizeispezifische Mehraufgaben (Heads Sachbearbeiter, WED Konzeption, Sach-bearbeitung im Abrechnungsbetrug usw.) wurden in der Regel personalneutral eingeführt und bisher bearbeitet.
Es wäre sicherlich auch an der Zeit, ein seit längerem vom BDK gefordertes, flächende-ckendes Kommissariat 6 - Fahndung - bei den Bayerischen Kriminalpolizeiinspektionen zu etablieren.
Einem unerlässlichen und effizienten kriminalpolizeilichen Einsatzmittel würde hier der nötige Nachdruck verliehen.
Die Polizeisparte „Kriminaler“ war seit jeher ein höchst angesehener Bestandteil der „Bayerischen Polizeifamilie“!
Ein Höchstmaß an Kompetenz und Engagement der Kolleginnen und Kollegen bei der Kriminalpolizei tragen sicherlich dazu bei, dass sich Bayern immer wieder als eines der „sichersten Bundesländer“ rühmen darf.
Leisten Sie mit den bereits seit langem notwendigen Personalzuteilungen für die Kripo die Grundlage für eine erfolgreiche und bürgerorientierte Verbrechensbekämpfung in Bayern.
Zum Schluss noch eine Bitte, nutzen Sie die die neue Verwendungsmöglichkeit von Regelbewerbern der 3. QE und entscheiden Sie sich für Kriminalpolizeiinspektionen als Erstverwendungsdienststelle für die jungen Kolleginnen und Kollegen.
Diese Neuregelung ist auf die hartnäckige Bemühungen des BDK LV Bayern zurückzuführen.
Selbstverständlich stehen Ihnen die Vertreter des Bund Deutscher Kriminalbeamter für erklärende Gespräche gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Krieger
Landesvorsitzender Bayern
Stellv. Bundesvorsitzender