Die Aufwandsentschädigung – eine unendliche Geschichte?, mit einem verdienten Ende!
01.10.2012
Der BDK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern konnte durch seine ureigene Aufgabenwahrnahme, u. a. sich für die Belange der Kollegen einzusetzen erreichen, dass die Auszahlung des sogenannten „Bewegungsgeldes“ wieder aufgenommen wurde. Dadurch ist die Glaubwürdigkeit des BDK-LV M-V gestärkt und die Integrität der Verantwortlichen für die Umsetzung der Auszahlung des „Bewegungsgeldes“ wieder hergestellt. Dieser Verwaltungsakt wurde geheilt.
So, oder so ähnlich, stellen wir uns eine konstruktive Meinungsbildung sowie die entsprechende Umsetzung bei Notwendigkeit durch die Verantwortlichen für ihre Bereiche vor.
Wir sind auch in Zukunft bereit und gewillt, unsere Kompetenz zum Wohl der Kollegen Kriminalisten und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.