Die Aufwandsentschädigung – eine unendliche Geschichte?
14.09.2012
Auch wir als Berufsverband der Kriminalpolizei können darauf keine Antwort geben. Aus der Sicht der weiter zahlenden Behörden und aus unserer Sicht ist wohl die Rechtslage eindeutig. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist unseres Erachtens unmissverständlich formuliert und lässt eigentlich keine Fehlinterpretationen zu. Selbst ein Jura-Student im ersten Semester sollte bereits in der Lage sein, den Erlass des Innenministeriums fehlerfrei umzusetzen. Darüber hinaus sind die zu erwartenden „Bewegungsgelder“ in den Haushalt einer jeden Polizeibehörde in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt worden, hat das Innenministerium im April 2012 mit einem „erklärenden“ Rundschreiben auf die bestehende Rechtslage hingewiesen und sind der Inspekteur und der Hauptpersonalrat der Polizei von einem Irrtum der Verantwortlichen im Polizeipräsidium Rostock ausgegangen.
Doch eine Reaktion im Sinne der Forderungen der offensichtlich benachteiligten Kollegen konnten wir bislang immer noch nicht feststellen. Der BDK unterstützt inzwischen in zwei Fällen die Beschreitung des Rechtsweges, wozu es nach unserer Auffassung nicht hätte kommen dürfen oder müssen. Es kann doch nicht so schwer sein, ein Versehen, einen Irrtum oder einen Fehler einzugestehen und zu korrigieren! Selbst für den unbedarften Laien sollten die Fronten klar sein. Entweder sind die Beschwerdeführer und wir als BDK im Unrecht oder die verantwortlichen Inspektionsleiter.
Wir als BDK beobachten den Verlauf dieser Auseinandersetzung auch weiterhin sehr kritisch. Wir lassen es nicht zu, dass auch diese Meinungsverschiedenheit wie so oft „ausgesessen“ wird. Wir hoffen beim vorliegenden Problem weiterhin auf die korrigierende Hand der Polizeiabteilung und natürlich auf ein „Machtwort“ des Polizeipräsidenten.