Die Ampelkoalition geht an den Start – innenpolitisch zeigt sie weder grün noch rot!

01.02.2022

der kriminalist, Editorial 1-2/2022
Kriminalpolizei

Schon wieder ist alles vorbei. Die Zeit der Weihnachtsfeiern, die „ruhigen Tage zwischen den Jahren im Büro“, das Weihnachtsfest, hoffentlich im Kreise der Familie oder bei Freunden, die Silvesterfeier oder gar der Dienst an Silvester. Für viele ist der Start in das neue Jahr mit ganz persönlichen (guten) Vorsätzen, dienstlichen Veränderungen oder neuen Herausforderungen verbunden, die es zu  bewältigen gilt. Leider wird unser Alltag weiterhin pandemiebestimmt sein - mit allen Folgen, die sowohl dienstlich wie privat daraus entstehen. Folgen, die wir auch bei der Vorbereitung geplanter Veranstaltungen des BDK spüren. Persönliche Zusammenkünfte unserer Gremien werden fortdauernd unter Vorbehalt der Pandemielage stehen und im Zweifel im Format hinreichend geübter Telefon- oder Videokonferenzen abzuhalten sein. Auch unsere Berliner Sicherheitsgespräche, die wir am 03.03.2021 in der Landesvertretung des Freistaates Bayern durchführen wollen, werden bezüglich des Veranstaltungsformates von der Corona-Lage abhängig sein. Inhaltlich haben wir uns für das Themenfeld Betrug und Korruption in der Pflege entschieden. Ein Kriminalitätsphänomen, das eine stärkere Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden und der Öffentlichkeit verdient. Längst hat auch die Organisierte Kriminalität erkannt, wie leicht hier mit Straftaten enorme Erlöse zu erzielen sind. Neben der alles beherrschenden Corona-Lage dürfen wir gespannt sein, welche Vorhaben von der erst wenige Wochen im Amt befindlichen Bundesregierung in der Justiz- und Innenpolitik mit welcher Priorität angegangen werden.

Herzlichen Glückwunsch des BDK an die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bereits sehr früh im Dezember des letzten Jahres war sich „die Ampel“ einig über die Inhalte des Koalitionsvertrages. Der damalige designierte Bundeskanzler Olaf Scholz stellte der Öffentlichkeit zum Nikolaustag seine künftige Regierungsmannschaft vor. Zur Überraschung auch der „Insider“ verkündete er, dass die bisherige SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende aus Hessen, Nancy Faeser, künftig als Bundesinnenministerin nach Berlin wechseln wird. Aus „hessischer Sicht“ erlaube ich mir an dieser Stelle die Bemerkung, dass die erste Frau an der Spitze des BMI in ihrer früheren Funktion als innenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Hessischen Landtag nicht nur ein großes Interesse für die Belange der polizeilichen Basis hatte, sondern auch stets im fachlichen Austausch mit dem BDK stand. Ich hoffe, dass wir diesen Austausch auch auf Bundesebene fortführen können und wünsche ihr im Namen des BDK alles Gute für dieses wichtige Amt.

Viele Übereinstimmungen mit BDK- Positionen im Koalitionsvertrag

Wir erwarten, dass Frau Faeser als Bundesinnenministerin ganz wesentlich dazu beitragen wird, die im Koalitionsvertrag formulierten innenpolitischen Inhalte umzusetzen. Beim ersten Lesen der 8 Seiten mit der Überschrift „Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie“ könnte man meinen, die Ampelkoalitionäre hätten sich von dem ein oder anderen Beschlussprotokoll des BDK-Bundesvorstandes inspirieren lassen. Vorhaben wie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die Einrichtung einer/eines Bundespolizeibeauftragten, die Weiterentwicklung von Europol zu einem Europäischen Kriminalamt mit operativen Befugnissen und die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat sind nur einige Beispiele, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen polizeilicher Arbeit auf der nationalen aber auch europäischen Ebene erhoffen lassen.

Auch die Schwerpunktsetzungen zur Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen sind aus BDK-Sicht zu begrüßen. So soll die Organisierte- und Clankriminalität, aber auch die diese Phänomene begleitende Bekämpfung der Geldwäsche noch mehr in den Fokus der Sicherheitsbehörden rücken.
Weitere Schwerpunkte werden die Bekämpfung des Extremismus in all seinen Formen und die weitere Stärkung des BKA beim „Kampf gegen Kindesmissbrauch“ sein.

Der bunte Strauß in Aussicht gestellter Verbesserungen wird komplettiert durch ein klares Bekenntnis für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik, also der Abkehr von dem, was wir bisher unter dem Stichwort reaktive Kriminalpolitik vielfach kritisiert haben. Die Analyse/Beschreibung von Kriminalität wird nicht mehr an den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik allein ausgerichtet sein. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichtes, der Absicht, die „Aussage der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken zu verbessern“ und dem Willen, die „Polizei für unabhängige Forschung zu öffnen“, wird es künftig möglich sein, polizeiliches Vorgehen – Stichwort: Vor die Lage kommen – aber auch (kriminal-) politische Beratung nicht mehr an der Erhebung des Hellfeldes eines Teiles der Kriminalität (PKS) des letzten Jahres auszurichten.

Kritische Bewertungen von Inhalten des Koalitionsvertrages

Leider verdient die unter den Ampelkoalitionären ausgehandelte politische Agenda der nächsten vier Jahre nicht nur Lob. Neben allen Vorhaben, die zu begrüßen sind, ergaben sich nach dem zweiten Lesen dann doch einige Fragestellungen, auf deren Beantwortung wir gespannt sind. Worte wie „grundlegende Revision, Datenschutz, Kontrolle, Evaluation“ erzeugen vermutlich nicht nur bei mir das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen und tragen zur Relativierung der zu Beginn gemachten Feststellung bei, dass „Die Angehörigen der Sicherheitsbehörden in unserem Land, die uns jeden Tag aufs Neue bei der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung unterstützen, unseren Respekt und Anerkennung verdienen“.

Beispielhaft möchte ich auf wenige Vorhaben eingehen, deren Umsetzung man eher kritisch als wohlwollend im Auge haben sollte.

Die Koalition bekennt sich zu einer Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufes, erhofft sich Abhilfe durch die Förderung von Fachkarrieren und kündigt eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive an. Ein guter Ansatz, wobei Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sicher auch noch eine Rolle spielen sollten. Wir begrüßen die Förderung von Fachkarrieren ausdrücklich, hätten uns jedoch eine grundsätzliche Aussage zur spezialisierten Ausbildung der Kriminalpolizei, insbesondere bezogen auf die Stärkung kriminalpolizeilicher Kompetenzen bei der Bundespolizei, gewünscht.

Der Feststellung, dass das Strafrecht Ultima Ratio ist, lässt sich nichts entgegnen. Auch, dass „Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher“ werden sollen „ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschränken“ teile ich. Allerdings bin ich sehr gespannt, welche Konsequenzen die im letzten Satz des Kapitels Justiz untergebrachte Formulierung „Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher“ für unsere Arbeit haben wird. Vielleicht können wir uns die ohnehin kaum vorhandenen Vernehmungsseminare ja künftig sparen.

Die seitens der Ampelkoalition in Aussicht gestellte „Optimierung der Strukturen der Geldwäsche“ lässt nur bedingt hoffen, dass das derzeitige Meldesystem mit seinen lange bekannten Schwachstellen zeitnah eine Besserung erfährt. Umso interessanter dürfte es werden, ob und wie die Koalition die von der EU-Kommission am 20.07.21 vorgeschlagenen Maßnahmen zur EU-weiten einheitlichen Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen wird, in der u. a. Bargeldobergrenzen von 10.000 Euro und das Verbot anonymer digitaler Geldbörsen (wallets)
vorgesehen sind.

Sicherheitsgesetze hinsichtlich ihrer „tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen auf Effektivität zu evaluieren“ ist richtig. Mir fehlt allerdings die Vorstellungskraft, wie die geplante „Überwachungsgesamtrechnung“ aussehen und mit welchen Personen die einzurichtende „Freiheitskommission“ besetzt wird, die künftig bei der Erstellung von Gesetzentwürfen berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert. Man kann nur hoffen, dass ihr auch Praktikerinnen und Politiker aus den Reihen der Strafverfolgungsbehörden angehören und nicht vergessen wird, dass die Beratung von Gesetzen vor allem Aufgabe der Parlamente ist.

Die im November 2021 von Generalanwalt Campos Sànchez-Bordona vorgenommene Einschätzung, nach der die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist, dürfte dazu führen, dass der EuGH sich hieran in seiner Entscheidung ausrichten wird und die auf Eis gelegten deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden. Bei der Erstellung des Koalitionsvertrages wurde das zu erwartende Urteil des EuGH offensichtlich schon berücksichtigt. Die Formulierung „die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, dass Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ kann nur so interpretiert werden, dass man eine „Quick-Freeze-Regelung“ beabsichtigt, die aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis leider nicht geeignet ist, Ermittlungen in komplexen Verfahren zu fördern. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form hier praxistaugliche Vorschläge erarbeitet werden.

Zeigt die Ampel künftig sicherheitspolitisch dauerhaft grün? Diese Frage wird erst dann zu beantworten sein, wenn wir wissen, dass uns die kriminalpolizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten auch weiterhin im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen und etwaige Erweiterungsbedarfe erkannt werden. Sicher ist, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Absichtserklärungen in weiten Teilen erst in Form von Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung kommen werden.
Der BDK wird diese konstruktiv begleiten und sich in der gewohnten Art und Weise dazu äußern - versprochen.

Herzliche Grüße
Ihr/Euer
Dirk Peglow
BDK-Bundesvorsitzender

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