Deutschland wird von Flüchtlingsströmen überrollt
26.08.2014
Der nachfolgende Text wurde in komprimierter Form vom BDK Verband Bundespolizei als Presseerklärung am 26.08.14 veröffentlicht:
Berlin, 26.08.14 – Der Europäische Kontinent wird mit steigender Tendenz von Flüchtlingen, vorwiegend aus Afrika und Asien, überrannt und Deutschland ist das Hauptzielland der Asylsuchenden. Während die Kommunen die Last zu tragen haben, Turnhallen als Notunterkünfte zweckentfremdet werden oder andernorts Zeltstädte errichtet werden, tritt die Politik auf der Stelle und schiebt den Schwarzen Peter nach Brüssel.
Das für Asylfragen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen (BAMF) hat seine Mitarbeiterzahlen in der letzten Dekade auf unter 3.000 gesenkt. Trotz ständigen Anstieges der Asylantragstellerzahlen seit 2006, wobei allein im Juli 2014 beim BAMF insgesamt 19.431 Asylanträge (75,6 % mehr als im Vorjahresmonat Juli 2013‘) gestellt wurden hat die Behörde kaum weitere Entscheider geschult und einen riesigen Bearbeitungsstau aufgebaut. Stattdessen wird Personal bei der Bundespolizei angefordert und für die Unterstützung bei der Bearbeitung von Asylanträgen zweckentfremdet.
Dazu Thomas Mischke, der Vorsitzende des BDK Bundespolizei: „ Derweil habe die zur Verhinderung der irregulären Migration zuständige Bundespolizei längst ihre Leistungsgrenze überschritten und hätte dabei den Flüchtlingsströmen kaum mehr entgegenzuwerfen, als eine temporäre Reiseunterbrechung. Diese aber, so Mischke weiter, gehe mit einem aberwitzigen administrativen Aufwand und der Befüllung unzähliger Formulare und Ermittlungsakten einher, wobei beinahe sämtliche Ermittlungsverfahren von der Justiz eingestellt würden.“
Die Bundespolizei ist in ihren zahlreichen Aufgabenbereichen bereits jetzt bis an die Grenze ausgereizt. Eine weitere Steigerung der irregulären Migration bedeutet automatisch mehr Ermittlungen. Diese können angesichts fehlender Reserven nicht mehr geleistet werden.
Gegenwärtig wird in der Politik aufgeregt über die deutschlandgewandten Flüchtlingsmassen diskutiert, ohne dass jedoch jemand ein Rezept zu haben scheint, wie die tatsächlich verfolgten Menschen aus den Krisengebieten von den weitaus überwiegenden Armutsmigranten zu trennen wären, bzw. die Grundlagen dafür zu schaffen sind, diese ganz offenkundig abzulehnenden Asylbegehren schnellstmöglich zu bescheiden.
Thomas Mischke dazu weiter: „ Solange diese Bearbeitungsberge nicht entschieden seien, könnten auch keine Rückführungsmaßnahmen eingeleitet werden und bezögen diese Personen unberechtigt Sozialleistungen, besetzen die ohnehin viel zu wenigen Asylunterkünfte und verstellten vor allem den Blick auf die tatsächlich Asylberechtigten.
Seitdem das BVerfG im Juni 2012 entschied, dass die Höhe der Asylsätze dem Hartz IV-Niveau zu entsprechen hätte, sind dies die höchsten in ganz Europa. Damit werden insbesondere Armutsmigranten angelockt, die in der Nachschau keine wirklichen Asylgründe vorbringen können.
Anders als beispielweise die Nachbarländer Österreich oder Niederlande, zahlt Deutschland Sozialleistungen sogar noch an abgelehnte Asylbewerber, was deren Bereitschaft das Land freiwillig zu verlassen stark bremst.
Auch sind Asylsuchende aus den Ländern, des ehemaligen Jugoslawien überproportional vertreten und blockieren das System mit Tausenden von Asylerst- und vor allem Folgeanträgen, obschon selbst der Bundestag beschlossen hat, dass diese Personen aus sicheren Herkunftsländern generell kein Asylrecht besitzen. Die offizielle Einstufung von Serbien, Bosnien und Herzegowina und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ wird derzeit vom Bundesrat blockiert.
Und wenn dann doch jemand in sein Herkunftsland abgeschoben werden soll, was in die Zuständigkeit der Länder fällt, wird den Betroffenen dies zuvor schriftlich mit Ort und Uhrzeit angekündigt. Schon bei Untertauchen eines Familienmitgliedes scheitern derartige Maßnahmen.
Allerdings trifft Deutschland die Schuld nicht allein. Die besonders von den Flüchtlingsströmen betroffenen Länder wie Italien, Spanien und Griechenland stellen massenweise Flüchtlingspässe aus, „vergessen“ die Flüchtlinge im EURODAC-System (Fingerabdrücke) zu erfassen, händigen ihnen stattdessen Bahnkarten und Bargeld aus, oder fordern sie lapidar auf das Land binnen einer Frist wieder zu verlassen.
Damit wird die EU-Gesetzgebung konterkariert und das eigentliche Ziel einer einheitlichen Flüchtlingspolitik deutlich verfehlt. Die Regelungen der Dublin-Verordnungen, dass der Mitgliedstaat der Ersteinreise für die Bearbeitung der Asylanträge verantwortlich ist, geht deutlich an den Realitäten vorbei und ist tatsächlich längst außer Kraft gesetzt. Zum einen belastet es die Länder an den Außengrenzen stärker, zum anderen haben Migranten, abhängig von Communities, Arbeitsmarkt und anderen Faktoren, bestimmte Zielländer, die eben gerade nicht die Staaten an den Außengrenzen sind.
Der BDK Bundespolizei fordert ein Ende dieser unausgewogenen EU-Politik. Statt die besonders betroffenen Länder im Regen stehen zu lassen, sollte die Erfassung bei der Ersteinreise und die Durchführung der Asylverfahren „vergemeinschaftet“ werden und alle EU Mitgliedsstaaten entsprechend eines auszuhandelnden Schlüssels an der Ersterfassung, den Kosten und der Verteilung der Asylsuchenden beteiligt werden.
Daneben wären die administrativen Abläufe in Deutschland deutlich zu verschlanken, auch was die Durchführung von Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetzes angeht. Von Asylantragsstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung dürften maximal einige Wochen vergehen. Auch bedarf es dringend einer Diskussion über Dauer und Umfang von Leistungen an offensichtlich unberechtigte Asylsuchende sowie der Abschaffung von Leistungen an abgelehnte Asylantragsteller.
Zur besseren Durchsetzung von Rückführungsmaßnahmen könnten Passersatzbeschaffung und Abschiebung zentral in die Hand des Bundes gelegt werden.
Daneben müsste die Bundespolizei entweder dringend personell aufgestockt werden oder von anderen wichtigen Aufgaben entbunden werden, in jedem Fall aber aus dem lähmenden Haushaltsjoch befreit werden.
Rückfragen: Thomas Mischke, Tel. 01578 612 7999