Politisch korrekt... oder lebensältere Polizist:innen als Spielbälle des Wahlkampfes?
18.03.2021
Aus der Staatskanzlei in Schwerin kam der Vorstoß, 30 Jahre nach der Wende die abweichende Bewertung von Zeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR bei der Ermittlung der Ruhegehälter heutiger Landesbeamter zu beenden. Es sollte, wie im Beamtenrecht vorgesehen, jedes „gediente“ Jahr auf die Pensionszahlung angerechnet werden. Was Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wohl schwerlich vorausgesehen hat, war die anschließende und aus unserer Sicht teilweise irrationale öffentliche Diskussion mit dem aktuellen Stand der Verwerfung der Angleichungspläne.
Wir sehen in dieser Entscheidungsfindung Argumente, die zum Teil falsch angebracht wurden oder einem Generalverdacht folgen, welcher besonders für Angehörige unserer Landespolizei äußerst unangebracht erscheint.
Tatsächlich haben alle, die schon vor der Wende Polizisten waren, für die Zeit der Verbeamtung Ansprüche auf eine Pensionszahlung von der Verbeamtung (meist 1991) bis heute. Für die gediente Zeit davor steht den jetzigen Beamt:innen, wie anderen Arbeitnehmer:innen auch, eine Rente zu. Zusammen also eine Rente und eine Pension, die sich allerdings nicht überschneiden und damit auch keine unvertretbare Sonderbehandlung begründen darf.
Uns geht es beileibe nicht darum, dass erfahrene Leid vieler ehemaliger DDR-Bürger zu verharmlosen oder das erfahrene Unrecht gutzuheißen. Allerdings ist aus unserer Sicht die undifferenzierte Erhebung aller ehemaliger Polizist:innen der DDR, die jetzt im Ruhestand oder noch im Dienst sind, zu Mitverantwortlichen staatlicher Willkür in der ehemaligen DDR falsch und trifft viele persönlich. Jeder in die Landespolizei übernommene DDR-Polizist wurde auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüft. Das schloss auch die Suche nach straf- oder menschenrechtlichen Vergehen oder Verbrechen ein. Warum darauf jetzt keine Rücksicht mehr genommen wird, ist nicht nachvollziehbar.
Wir regen daher an, die geplante Angleichung der Wertung geleisteter Dienstjahre an das übliche bundesdeutsche Versorgungsrecht, welches in den neuen Ländern so ähnlich schon in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gilt, nicht mit dem erfahrenen Leid und den Nachteilen von Opfern der DDR-Zeit in Verbindung zu bringen. Sollte allerdings bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass sich heutige Polizeibeamte, ob aktiv oder im Ruhestand, der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen oder Straftaten vor 1990 schuldig gemacht haben, sollten sie tatsächlich nicht an einer Angleichung der Ruhestandsgehälter beteiligt werden. Dann sind sie konsequenterweise zu entlassen, und wenn die Taten noch nicht verjährt sind, zu verurteilen.
Wir plädieren sowohl an die Staatskanzlei und Frau Schwesig, als auch an die Landesregierung, die ursprünglichen Pläne der Anrechnung jedes gedienten Jahres nicht aufzugeben.
Der geschäftsführende Landesvorstand