Deutschland als Eldorado der Geldwäsche – wo steht MV?
22.04.2016
Die Untersuchungen zeigten unter anderem Geldwäschehandlungen besonders außerhalb des Finanzsektors, eine wesentlich höhere Zahl von verdächtigen Finanztransaktionen oder Lücken beim Kampf gegen die Geldwäsche auf. Der dabei entstehende Schaden bewege sich bei einer Summe von 100 Milliarden Euro pro Jahr; was einer Verdoppelung bisheriger Schätzungen entspricht. Das Entdeckungsrisiko sei demnach nicht sehr hoch, die Kontrollen lasch. Das führt zu einem illegalen Geld-Import nach Deutschland, das als starker und offener Wirtschaftsstandort geradezu prädestiniert für das Phänomen der Geldwäsche sei.
Die Schuld wird den Bundesländern zugesprochen, die für Kontrolle und Überwachung des so genannten Nicht-Finanzsektors zuständig sind, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bundesweit den Finanzsektor im Auge behält. Für die Ermittler aus den Bereichen der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Organisierten Kriminalität (OK) – und hier speziell in Mecklenburg-Vorpommern – bringt diese Untersuchung keine neuen Erkenntnisse.
Bereits vor 20 Jahren haben der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Kripo-Ermittler im Nordosten davor gewarnt, das Verstecken und Waschen inkriminierter Gelder von mafiösen Organisationen an der Ostseeküste gerade über Branchen wie der Gastronomie und dem Baugewerbe zu ignorieren. Und ausländische Kollegen legten noch nach und erklärten genau zu wissen (und belegen zu können), dass illegale Gelder nach Deutschland wandern. Dort würden Gesetzgebung und föderale Regeln im europäischen Maßstab in idealer Weise der Geldwäsche dienen. Doch statt die Bekämpfung der Geldwäsche und der OK zu forcieren wurden den Gewerkschaftern und Ermittlern von verantwortlichen Polizisten und Politikern Sprüche wie „Geldwäsche tut vordergründig keinem weh, während durch Verkehrsunfälle oder den Terrorismus Menschen sterben.“ oder „Wir ermitteln doch nicht gegen unsere Investoren!“ entgegengehalten.
Das Problem scheint tatsächlich im fehlenden Wollen zu liegen. Wenn Geldwäsche als Anschlusstat in allen Deliktsbereichen wirksam bekämpft werden soll, muss das entsprechende Personal bereitgestellt werden. Dazu müssen europäisch orientierte Gesetze und Normen geschaffen werden, die eine erfolgreiche – national und international - Geldwäschebekämpfung auch ermöglichen. Und hier sind sowohl der Bund als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Deutschland muss mit neuen Vorschriften eine tatsächliche und praktikable Verfolgung von Geldwäschetaten ermöglichen und Meck-Pomm muss endlich die personellen Grundlagen legen. Wir benötigen für eine effektive Verfolgung von Geldwäsche weitaus mehr Finanzermittler, die darüber hinaus nicht die jetzt gängige Einheitsausbildung durchlaufen dürfen, sondern zu tatsächlichen, fachlich geschulten Kriminalbeamten ausgebildet und dann fortgebildet werden müssen.
Wir müssen auch im Nordosten unserer Republik endlich dazu übergehen, Personal nicht mehr nur von einem Problemfeld zum anderen zu schieben und die entstandenen Löcher brach liegen zu lassen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine umfassende, notwendige und effektive Strafverfolgung. Selbst wenn unsere Einwohnerinnen und Einwohner von Organisierter Kriminalität oder Geldwäsche kaum etwas oder gar nichts bemerken.