Deutliche Ausweitung der Ämter A12 / A13 bei der Polizei notwendig

24.09.2022

Die Lehrer machen es in NRW vor. Eingangsamt A13. Mit Blick auf das Studium nicht mit Polizeiausbildung vergleichbar, aber wer gutes Personal gewinnen will, muss auch angemessene Karrierechancen und gute Bezahlung anbieten. Daher ist eine deutliche Anhebung der Stellen A12 / A13 notwendig.
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In den vergangenen Wochen wurde pressewirksam verkündet, dass Schulministerin Dorothee Feller beabsichtigt, zu Beginn des vierten Quartals 2022 ein Papier zu veröffentlichen, in welchem Konzepte für die gleiche Einstiegsbesoldung für alle Lehrkräfte präsentiert sein sollen. Es geht darum, alle Lehrkräfte mit einer A13 zu besolden (sog. „A13 für alle“).

CDU und Grüne in NRW haben bereits im Rahmen des Wahlkampfs zur Landtagswahl NRW 2022 verkündet, dass ein wesentliches Wahlversprechen die finanzielle Gleichstellung von Lehrkräften aller Schulformen sei. Dieses Thema wurde auch im Koalitionsvertrag aufgegriffen: „Wir werden die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 anheben, die Besoldung auch bei Bestandslehrkräften anpassen und in einer ersten Stufe im Nachtragshaushalt 2022 Mittel bereitstellen. Um dieses Ziel in der Legislaturperiode zu erreichen, werden wir alle Lehrämter in einem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltsfähigen Zulagen zur Besoldung nach A13 führen. Die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen werden entsprechend angepasst.“ Vollständig umgesetzt sein wird gem. des Passus‘ im Koalitionsvertrag die A13 für alle bis spätestens 2027, dem Ende der aktuellen Legislaturperiode.

Der BDK NRW begrüßt, dass die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 angehoben werden soll und dabei die Bestandslehrkräfte nicht vergessen werden, sondern deren Besoldung auch angepasst wird.

Schon Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat im Rahmen des Landtagswahlen NRW 2022 verkündet, in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit die o. g. Besoldung einzuführen.

Wenn der öffentliche Dienst in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels nicht an Attraktivität gewinnt, verliert der Staat das Rennen um die besten Köpfe.  ​​​​​​​Dies hat der BDK NRW bereits in seiner kritischen Stellungnahme zum Koalitionsvertrag kundgetan und kann hier eingesehen werden.

Schaut man in die Finanzverwaltung NRW, stellt man fest, dass hier deutlich mehr Spitzenfunktionen zu vergeben sind als bei der Polizei NRW. Auch der Blick in andere Bundesländer gibt deutliche Hinweise, dass die Polizei in NRW mit den Spitzenämtern unterversorgt ist. So hält beispielsweise das Land Bayern 3817 Planstellen A 12 in der Laufbahngruppe 2.1 und 1434 Stellen A 13 bereit.

NRW kommt mit seinem viel größeren Personalkörper nur auf 3421 A 12 Stellen und 1772 A 13-Stellen.

Die Verordnung über besondere Obergrenzen für Beförderungsämter im Land Nordrhein-Westfalen (Landesobergrenzenverordnung NRW LOgrVO NRW) muss dringend novelliert werden.

Der BDK will hier ausdrücklich KEINE Neiddebatte aufkommen lassen, sondern an die amtsangemessene Besoldung aller im Polizeidienst Beschäftigten erinnern, deren Aufgabenbereich und Verantwortungsbereich insbesondere im Kontext der immer komplexeren Verfahren exorbitant gestiegen ist.