Der Umgang mit einem Volksentscheid und der Entscheid selbst erhitzen die Gemüter

28.08.2015

Demokratie bedeutet frei interpretiert Herrschaft des Volkes. Genauso gilt aber auch die Deutung der Herrschaft der vom Volk gewählten Vertreter. Und genau darum scheint sich des Pudels Kern augenblicklich im Nordosten zu drehen. Wer setzt sich am 6. September 2015 durch? Die gewählten Volksvertreter als nahezu einzige Befürworter der jetzigen Gerichtsreform oder ihre Wähler, die schon das Volksbegehren gegen diese Reform erfolgreich gestalten konnten und jetzt natürlich auf einen ebenso siegreichen Volksentscheid hoffen.
Der Umgang mit einem Volksentscheid und der Entscheid selbst erhitzen die Gemüter

Bei einer Betrachtung der gegenwärtigen Berichterstattung wird unseres Erachtens deutlich, dass die Argumente für eine Schließung oder Umwandlung bisheriger Gerichtsstandorte sehr politisch ein- oder schöngefärbt klingen, während die Gegner akzeptable und nachvollziehbare Gründe vorbringen können. Waren ursprünglich noch die einzusparenden Kosten eine Hauptbegründung für die Reform der Landesregierung, sind diese, so Justizministerin Kuder in einer öffentlichen Veranstaltung und im Interview, jetzt nicht mehr so wichtig wie etwa eine effiziente Justiz. Die Abgeordnete der LINKEN im Landtag, Barbara Borchardt, fand gar heraus, das inzwischen Umbaukosten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro angefallen sind, was so nicht vorgesehen sei. Und der Deutsche Anwaltsverein spricht von einem erschwerten Zugang zum Recht unter dem Vorwand, effektivere Strukturen schaffen zu wollen.

Auch der Umgang mit dem anstehenden Volksentscheid muss kritisch gesehen werden. Der Stimmzettel, dessen viele Wähler verwirrender Inhalt sicher den Regularien entspricht, hätte unserer Meinung durch eine Erklärung eindeutiger gestaltet werden können, wenn es nur gewollt wäre. Frau Kuder bestätigt dann auch in ihrem Interview mit der „Schweriner Volkszeitung“ vom Wochenende, dass die Wahlleiterin die zur Rede stehende Frage in richterlicher Unabhängigkeit nach dem Volksabstimmungsgesetz korrekt formuliert hätte, für Klarheit müssen die Initiatoren (schon selbst) sorgen. Ein interessanter Widerspruch demokratischer Spielregeln, meinen wir. Und die reduzierte Zahl und größere Entfernung der Wahllokale (im Gegensatz zu anderen Wahlen) soll wohl die Bevölkerung darauf einstimmen, in Zukunft auch (sehr) weite Wege zu den Gerichten in Kauf zu nehmen.

Manchmal verwundert es wirklich nicht, dass Justitia die Augen verbunden sind…

Gemeinsam mit den Initiatoren des Volksentscheides, dem Richterbund MV und dem Verein „Pro Justiz“ sowie den zahlreichen Unterstützern wie dem Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltsverein, dem dbb Beamtenbund und Tarifunion MV und vielen weiteren Unterstützern rufen wir als Vertreter der kriminalpolizeilich Beschäftigten alle Leser dazu auf, am 6. September 2015 für den alternativen Gesetzentwurf der Initiatoren und damit mit „Ja“ zu stimmen.