"Der Mensch steht im Mittelpunkt" ... auch bei der Arbeit in der Polizei!
09.04.2016
Nicht zuletzt mit Blick auf die gestiegenen Belastungen setzt sich der BDK dafür ein, dass dies endlich auch mal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl im Vollzugs- als auch im Nichtvollzugsbereich der Polizei nicht nur mit hehren Dankesworten, sondern spürbar honoriert wird. Polizeiarbeit ist nicht abstrakt, sondern lebt vom Engagement und Leistung der Beschäftigten. Ein Thema, dem deshalb in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen eine besondere Bedeutung zukommen sollte.
"Die baden-württembergische Polizei hat In den vergangenen zehn Jahren unbestritten immer wieder erkennbare Verbesserungen für ihre Aufgabenwahrnehmung erfahren. Auf der anderen Seite haben bei zunehmender Belastung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber regelmäßig vielfach auch Einschnitte und Kürzungen für den persönlichen Bereich erfahren müssen." so der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp. "Eine ehrliche und spürbare Anerkennung von Leistung und Belastung ist überfällig."
Was in NRW möglich ist, muss auch in Baden-Württemberg möglich sein.
Mit ihrem aktuellen Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes
plant die nordrhein-westfälische Landesregierung die Wiederherstellung
der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Nach Überzeugung des BDK ist
es an der Zeit, dass die vielfältigen Belastungen und individuellen
Auswirkungen des Polizeidienstes auch in Baden-Württemberg anerkannt und
honoriert werden. "Solche Belastungen enden nicht stichtagsbezogen mit
der Zurruhesetzung, sondern wirken noch lange fort." stellt Manfred
Klumpp für den BDK hierzu fest und fordert die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auch in Baden-Württemberg.
Abgesenkte Eingangsbesoldung als reine Sparmaßnahme abschaffen
Die derzeit in Baden-Württemberg vorhandene Absenkung der
Eingangsbesoldung bei Neu-Einstellungen im gehobenen und höheren Dienst
ist eine reine, leistungsfremde Sparmaßnahme, gegen welche deshalb auch
bereits Musterprozesse anhängig sind.
Manfred Klumpp: "Es würde einer neuen grün-schwarzen Landesregierung gut anstehen, hier wieder das Zepter des Handelns in die Hand zu nehmen und diese Sparmaßnahme zurückzunehmen, bevor sie hierzu durch einen Gerichtsentscheid verpflichtet wird."
Keine Personalgewinnung zu Lasten nachrückender Generationen
Angesichts der desolaten Personalsituation und der großen Zahl
anstehender Zurruhesetzungen sind die freiwilligen Verlängerungen der
Lebensarbeitszeit zur Sicherung des Erfahrungswissens und der
Fachlichkeit für einen weichen Generationswechsel vielfach schon zur
Regel worden.
"Dies hat auf der anderen Seite aber massive Auswirkungen auf die Berufsperspektiven der nachrückenden Generationen, wenn Ihnen damit dann freie Beförderungsstellen - unabhängig von Leistung und Engagement und regelmäßig dem Zufall geschuldet, ob jemand verlängert - vorenthalten bleiben." fasst Manfred Klumpp die derzeit leistungsfremde Praxis zusammen.
Aus Sicht des BDK ist es daher unumgänglich und leistungsorientiert für freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit einen Stellenpool mit kW-Stellen zu schaffen, in welchem diese Verlängerungen geführt werden und den nachrückenden Generationen ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen
Bei einer deutlich höheren Wochenarbeitszeit als im
Tarifbereich wurden in der Vergangenheit Beamtinnen und Beamte immer
wieder mit teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen aber auch
regelmäßigen Abschlägen für eine Versorgungsrücklage bei
Besoldungsanpassungen konfrontiert und mussten somit Einkommensverluste
hinnehmen.
Wenn auch bei der Polizei zu Recht tariflich Beschäftigte eine zunehmende Bedeutung und Anerkennung für die Ermittlungsunterstützung bekommen, sind solche Sonderopfer nicht sachgerecht und sollten der Vergangenheit angehören.