"Der Mensch steht im Mittelpunkt" ... auch bei der Arbeit in der Polizei!

09.04.2016

Leistungen und Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrlich und spürbar anerkennen. +++ Was in NRW möglich ist, muss auch in BW realisierbar sein. +++ Aspekte für eine Wertschätzung der Beschäftigen in der Polizei.
"Der Mensch steht im Mittelpunkt" ... auch bei der Arbeit in der Polizei!

Nicht zuletzt mit Blick auf die gestiegenen Belastungen setzt sich der BDK dafür ein, dass dies endlich auch mal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl im Vollzugs- als auch im Nichtvollzugsbereich der Polizei nicht nur mit hehren Dankesworten, sondern spürbar honoriert wird. Polizeiarbeit ist nicht abstrakt, sondern lebt vom Engagement und Leistung der Beschäftigten. Ein Thema, dem deshalb in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen eine besondere Bedeutung zukommen sollte.

"Die baden-württembergische Polizei hat In den vergangenen zehn Jahren unbestritten immer wieder erkennbare Verbesserungen für ihre Aufgabenwahrnehmung erfahren. Auf der anderen Seite haben bei zunehmender Belastung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber regelmäßig vielfach auch Einschnitte und Kürzungen für den persönlichen Bereich erfahren müssen." so der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp. "Eine ehrliche und spürbare Anerkennung von Leistung und Belastung ist überfällig."

 

Was in NRW möglich ist, muss auch in Baden-Württemberg möglich sein.


Mit ihrem aktuellen Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes plant die nordrhein-westfälische Landesregierung die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Nach Überzeugung des BDK ist es an der Zeit, dass die vielfältigen Belastungen und individuellen Auswirkungen des Polizeidienstes auch in Baden-Württemberg anerkannt und honoriert werden. "Solche Belastungen enden nicht stichtagsbezogen mit der Zurruhesetzung, sondern wirken noch lange fort." stellt Manfred Klumpp für den BDK hierzu fest und fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auch in Baden-Württemberg.

 

Abgesenkte Eingangsbesoldung als reine Sparmaßnahme abschaffen


Die derzeit in Baden-Württemberg vorhandene Absenkung der Eingangsbesoldung bei Neu-Einstellungen im gehobenen und höheren Dienst ist eine reine, leistungsfremde Sparmaßnahme, gegen welche deshalb auch bereits Musterprozesse anhängig sind.

Manfred Klumpp: "Es würde einer neuen grün-schwarzen Landesregierung gut anstehen, hier wieder das Zepter des Handelns in die Hand zu nehmen und diese Sparmaßnahme zurückzunehmen, bevor sie hierzu durch einen Gerichtsentscheid verpflichtet wird."

 

Keine Personalgewinnung zu Lasten nachrückender Generationen


Angesichts der desolaten Personalsituation und der großen Zahl anstehender Zurruhesetzungen sind die freiwilligen Verlängerungen der Lebensarbeitszeit zur Sicherung des Erfahrungswissens und der Fachlichkeit für einen weichen Generationswechsel vielfach schon zur Regel worden.

"Dies hat auf der anderen Seite aber massive Auswirkungen auf die Berufsperspektiven der nachrückenden Generationen, wenn Ihnen damit dann freie Beförderungsstellen - unabhängig von Leistung und Engagement und regelmäßig dem Zufall geschuldet, ob jemand verlängert - vorenthalten bleiben." fasst Manfred Klumpp die derzeit leistungsfremde Praxis zusammen.

Aus Sicht des BDK ist es daher unumgänglich und leistungsorientiert für freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit einen Stellenpool mit kW-Stellen zu schaffen, in welchem diese Verlängerungen geführt werden und den nachrückenden Generationen ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.

 

Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen


Bei einer deutlich höheren Wochenarbeitszeit als im Tarifbereich wurden in der Vergangenheit Beamtinnen und Beamte immer wieder mit teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen aber auch regelmäßigen Abschlägen für eine Versorgungsrücklage bei Besoldungsanpassungen konfrontiert und mussten somit Einkommensverluste hinnehmen.

Wenn auch bei der Polizei zu Recht tariflich Beschäftigte eine zunehmende Bedeutung und Anerkennung für die Ermittlungsunterstützung bekommen, sind solche Sonderopfer nicht sachgerecht und sollten der Vergangenheit angehören.