Der BDK Sachsen im Gespräch im Sächsischen Staatsministerium des Innern
21.05.2020
Aus aktuellem Anlass wurden zu Beginn die Herausforderungen der Polizei in der Bewältigung der Krise und Maßnahmen der „Nachbereitung“ besprochen. Der BDK hatte sich in seinem Statement vom 11. April 2020 entschieden, keine verbandspolitische Stellungnahme zur Krise abzugeben. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Entwicklungen sprachlos verfolgen. Im Rahmen des Gespräches wurden mögliche Auswirkungen auf die Einsatzlage und die Entwicklungen der Kriminalität, speziell möglicher Entwicklungen der Gewaltkriminalität und Formen von Radikalisierungsprozessen in der Gesellschaft, erörtert.
In der Fortführung des Gespräches standen die Aus- und Fortbildung in der sächsischen Polizei, die Auswirkungen der Pandemie auf die Studiengestaltung an der Hochschule der sächsischen Polizei (FH) und die Ausbildung an den Polizeifachschulen zur Diskussion.
Speziell besprochen wurden die Maßnahmen der Polizeiführung zum Fortgang der Studiengestaltung an der Hochschule und die Wiederaufnahme der Ausbildung an den Standorten der Polizeifachschulen. Gesteigertes Interesse hatten wir auch zu erfahren ob und wie die Maßnahmen zur Einstellung des neuen Studienganges an der Hochschule für Bewerber der Laufbahngruppe 2.1 und an den Polizeifachschule für Bewerber der LG 1.2 ablaufen werden.
Zu vermeiden ist, dass der vorgesehene Stellenaufwuchs für 2020 und folgender Jahre durch die Auswirkungen der Pandemie nicht planmäßig weiter verfolgt werden kann. Durch den LPP wurde dargelegt, dass im Zuge der Lockerung nunmehr alle Maßnahmen getroffen werden und auch bereits sind, um sicherzustellen, dass alle sich im Ausbildungs- und Studiengang befindlichen Studierenden und Auszubildenden ohne Zeitverzug ihr Studium bzw. ihre Ausbildung fortführen und abschließen und in ihre Verwendungen gelangen. Die Aufnahme der Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für die Studien- und Ausbildungsgänge im September und Oktober werden aufgenommen. Der Stellenaufwuchs ist ein dringendes Erfordernis, wobei die politische Vorgabe zu gewährleisten ist.
Als strategisches Thema wurden Aspekte der Stärkung der Kriminalpolizei in der sächsischen Polizei erörtert. Hier standen Belange der personellen Unterlegung der Kriminalpolizei, der Anforderungen an die Ausgestaltung der spezialisiert ausgelegten Aus- und Fortbildung, Strukturfragen und personalrechtliche wie laufbahnrechtliche Festlegungen im Raum.
Am Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung in der Polizei des Freistaates Sachsen mit Kriminalpolizeiinspektionen und der Kriminalitätsbekämpfung in den Polizeirevieren wird festgehalten. Dabei wurde durch uns auf die spezialisierte, verwendungsausgerichtete Ausbildung, das Erfordernis einer frühzeigen Personalauswahl für die Kripo (Fachkarrieren) und dem Problem des Verlustes von Erfahrungswissen durch die vor uns stehenden Altersabgänge ohne entsprechenden frühzeitigem Ausgleich hingewiesen.
Als Erfolg können wir verbuchen, dass der Staatsminister des Innern und der Landespolizeipräsident befürworten, den bereits beschrittenen Weg einer spezialisiert angelegter Studiengestaltung weiter zu befördern. Die durch den BDK präferierte Form der modular angelegten Aufteilung nach durch alle Studierenden gemeinsam zu absolvierenden Studieninhalte und nachfolgend verwendungsbezogener Spezialisierung, nicht nur für die Kriminalpolizei, wird mitgetragen. Nach Ansicht des SMI geht es nicht mehr um das ob, sondern um das wie. Nunmehr geht es an die Umsetzung. Hier sieht sich der BDK deutlich gefordert.
Keinen wesentlichen Durchbruch konnten wir bei der Anerkennung von Masterstudiengängen „Kriminologie/Kriminalistik“ als anzuerkennende Aufstiegsausbildung im Sinne der Sächsischen Laufbahnverordnung erreichen. Als Minimallösungen sollte aber eine zukünftige Anerkennung als dienstlich förderliche Qualifikation im Rahmen der Übertragung von Funktionsstellen in der Kriminalpolizei in der Laufbahngruppe 2.1 bedacht werden.
Zur Thematik der Anerkennung von K-Amtsbezeichnungen bei Kolleginnen und Kollegen der Kriminaldienste und Revierkriminalstellen sowie in der Aus- und Fortbildung wurde die Zusicherung erreicht, dass keine Beamten mit Abschluss entsprechender Zusatzqualifikation und der Verwendung in der Kriminalitätsbekämpfung hinsichtlich der Amtsbezeichnung Veränderungen erfahren muss. Geprüft werden sollen auch neue Herangehensweisen in der Aus- und Fortbildung vor dem Hintergrund der neuen organisatorischen Anbindung. Wir sehen hier Möglichkeiten zur Steigerung der Bereitschaft des Wechsels von Kriminalbeamten in die Ausbildung, ohne in die Gefahr eines Dienstzweigwechsels zu geraten.
Die Möglichkeiten der Personalstabilisierung und Steigerung der Motivation durch Formen von prüfungserleichterten (-freien) Aufstiegsperspektiven für praxiserfahrene und lebensältere Beamte wurden erörtert. Die Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung befindet sich in der Abstimmung innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums. Der BDK hatte im Zuge der Anhörung nach § 119 SächsBG zu dem Vorschlägen Stellung genommen und die neu formulierten Bedingungen für einen Sonderaufstieg als zu einschränkend für die Polizei kritisiert und der Vorlage nicht zugestimmt. Ein Durchbruch in unserem Sinne war aber bislang nicht zu erreichen.
In der Rückschau ein sehr konstruktives Gespräch. Wir bleiben am Ball.