Der BDK Sachsen empfiehlt auch in diesem Jahr Widerspruch gegen die aktuelle Alimentation einzulegen
11.12.2024
Aus rechtlichen Gründen empfiehlt der BDK Sachsen erneut auch in diesem Jahr die Stellung eines Widerspruches gegen die aktuelle Alimentation zur Wahrung der rechtlichen Ansprüche.
Ein Widerspruch stellt sicher, dass ihr eure Rechte auf eine mögliche Nachbesserung der Besoldung oder Alimentation wahrt – auch rückwirkend. Wichtig: Wer bis zum Jahresende keinen Widerspruch einlegt, riskiert, seine Ansprüche zu verlieren.
Wir haben Euch eine entsprechende Vorlage für Beamte und für Ruheständler als Anlage beigefügt.
Wir empfehlen die Widersprüche dringend noch bis zum Ende des Jahres einzureichen.
Euer BDK Sachsen
Widerspruchsvorlage aktive Beamte
Widerspruchsvorlage Ruheständler