Der BDK Sachsen begrüßt den Ermittlungserfolg der Soko Schloßstraße
23.10.2020
Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl. So abscheulich dieses Tötungsdelikt für sich bereits ist, vor dem Hintergrund der nunmehr bekannt gewordenen Vita des Täters erreicht die Tat eine gänzlich andere Dimension. Es ist von einem terroristisch motivierten Anschlag auszugehen. Und es stellt sich erneut die Frage nach dem Umgang mit Personen, die in die Kategorie der Gefährder einzustufen sind.
Der BDK sieht jedwede Form extremistischen oder radikalen Handelns als gesellschaftsgefährlich an, dem unbedingt zu begegnen ist - ungeachtet der politischen oder religiösen Motivation. Dabei darf es keine Selbstbeschränkungen geben.
Wir fordern die Fraktionen des Sächsischen Landtages auf, die teilweise geübte Blockade zur Einführung eines Polizeirechts, das zur Gefährderbekämpfung geeignet ist, aufzugeben und der sächsischen Polizei die Instrumentarien an die Hand zu geben, die dringend benötigt werden.
Wir sehen die Justiz in der Verantwortung, bei Erkennen verfestigter radikaler Einstellungen keine freiheitsbeschränkende Maßnahme unversucht zu lassen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die freie Bewegungsmöglichkeit des Gefährders zu unterbinden.
Wir sehen die Abschiebebeschränkungen auch bei erkannten Gefährdern und rechtskräftig verurteilten Straftätern kritisch und begrüßen die Initiative des Sächsischen Staatsministers des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller zum Nichtanwenden dieser Regelung für den vorgenannten Personenkreis.
Peter Guld
Landesvorsitzender