Der BDK Sachsen als Sachkundiger in der Anhörung vor dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages
25.05.2020
Der Bericht geht auf eine Entscheidung der Staatsregierung vom 8. Februar 2018 zurück, den Bericht der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen von 2015 unter wissenschaftlicher Begleitung und mit Beteiligung der Personalvertretung fortzuschreiben. Dabei waren die weiteren Personalbedarfe auf Grund der veränderten polizeilichen Lage und gesetzlich direkt oder indirekt normierten Verpflichtungen zu bewerten, der Gesamtstellenbedarf der Polizei zu aktualisieren und organisatorische Anpassungsbedarfe zu erheben.
Soweit der Auftrag. Ein für die weitere Entwicklung der sächsischen Polizei nicht unerhebliches Papier. Die hier erfolgten Bewertungen sind Grundlage für die Personalbedarfsplanung der kommenden Jahre.
In der Betrachtung des Ergebnisses Kommissionsberichtes sind vorgelagerte Untersuchungen, wie die Empfehlungen der Fachkommission 2015, die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission Albakr und der Bericht zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), salopp gesagt, der „Staigis-Kommission“, mit einzubeziehen.
Neben der Bilanzierung der erfolgten und noch offenen Umsetzung der in diesen Berichten festgehaltenen Handlungsanforderungen ist natürlich ein Abgleich der empfohlenen Maßnahmen auf bestehende, auch auf sich unter Umständen ausschließende oder ersetzende Wirkungen, vorzunehmen. Da hat schon etwas an Unklarheit Einzug gehalten.
Der in der Anhörung zu behandelnde Bericht geht zurück auf Erkenntnisse und Erhebungen der Jahre 2017 bis 2019. Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen haben sich seit diese Zeit grundlegend geändert. Der aktuelle Koalitionsvertrag legt Rahmenbedingungen vor, die für die Entwicklung der sächsischen Polizei Bindungswirkung entfalten.
Auch sind die Nachwirkungen der Pandemie, gesellschaftlicher, sicherheitspolitischer, aber auch finanztechnischer Art, auf die Tätigkeit, somit auch auf die Weiterentwicklung der sächsischen Polizei zu betrachten.
Positiv hervorzuheben ist, dass in Abkehr von früheren Verfahrensweisen vergleichende Werte aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zwar herangezogen, aber unter der Maßgabe, dass die PKS eben nicht alle Bereiche der Kriminalitätsbelastung widerspiegelt und als Momentaufnahme auch Entwicklungen (Schwankungen) unterliegt.
Die strategische Entwicklung der Polizei ist als langfristiger Prozess zu verstehen und ist darf nicht durch temporäre Entwicklungen, Zunahmen wie Rückgänge, beeinflusst werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Absicht gestützt, neben der Polizeilichen Kriminalstatistik einen periodisch zu erstellenden Sicherheitsbericht und entsprechende Dunkelfeldforschungen als Grundlage für die Bewertung der Inneren Sicherheit in Sachsen zukünftig heranzuziehen. Hier wird einer grundsätzliche Forderung des BDK entsprochen.
Betrachtet wurden zudem Belastungen der Polizei, die nicht oder nur schwer mit statistischen Daten vergleichend gestützt werden können, wie Einsatzbelastungen, Besonderheiten in der Kriminalitätsentwicklung, neue Begehungsweisen und gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit beispielhaft durch zunehmende Digitalisierung in der Gesellschaft.
Neu war die Herangehensweise, in die Bewertung auch Belastungen der Polizei durch nicht abweisbare, zusätzliche Aufgaben, resultierend aus rechtlichen und politischen Vorgaben, beispielhaft der Fortentwicklung der Strafprozessordnung und des Gefahrenabwehrrechtes, von Bund-Länder-Verpflichtungen und zu gestiegenen Anforderungen in der Sicherstellung (Verwaltungssoll) einzubeziehen.
Die Polizei bedarf einer für die Aufgabenerfüllung hinreichenden personellen Unterlegung. Das im Bericht der Fachkommission und im Koalitionsvertrag bekräftigte Festhalten am Einstellungskorridor ist nur zu begrüßen. Der BDK sieht ein deutliches Erfordernis, den Stellenansatz bei Polizeivollzugsbeamten und Tarifpersonal weiter zu stabilisieren und auszubauen.
Nicht vollends zufrieden stellen konnte die gewählte Herangehensweise, die Berechnung im Vergleich mit ausgewählten Bundesländern (Kriminalitätsbelastung, Einsatzlage, Haushaltsvolumen, demografische Gegebenheiten) vorzunehmen. Die hier erhobenen Größen der Personalplanung stellen eine Steigung dar, können aber den tatsächlichen Bedarf nicht abdecken.
Gerade in Betrachtung der im Bericht ausführlich dargelegten zusätzlichen, nicht durch Kennzahlen und Vergleichswerten verifizierbare Bedarfe hat der BDK in der Anhörung angeregt, bei den im Bericht ausgewiesenen Stellenwert (aktuelle von 14.917 Haushaltsstellen) zukünftig einen pauschalen Aufschlag von 10 bis 15 Prozent einzubeziehen, um diesen zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können.
Der vorliegende Bericht ist als Bestandsaufnahme und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Sächsischen Polizei zielführend und lösungsorientiert. Neben den aufgezeigten Schwachstellen im Einsatzvermögen der sächsischen Polizei wurden bundesweit festzuhaltende Entwicklungen herausgearbeitet und in die Betrachtung einbezogen.
Die im Bericht aufgezeigten Handlungsbedarfe sind im Lichte der vorgenannten Lageentwicklungen weiter zu verfolgen, wobei aus unserer Sicht keine Fortschreibung im Sinne der Erstellung eines neuen Berichtes erfolgen sollte. Papier ist genug erstellt. Denkbar wäre die Einberufung einer ständigen Arbeitsgruppe, um den Abgleich der Handlungsbedarfe und der Stellenberechnung vorzunehmen. Der BDK hat seine Bereitschaft bekundet an diesem Prozess mitzuwirken.