Der BDK LV Bayern zu Gesprächen im Bayrischen Staatsministerium der Finanzen und Heimat

09.05.2023

Am 20.02.2023 war eine Delegation des BDK LV Bayern zum Gespräch beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in München geladen. Die avisierten Themen waren die Nachbereitung des Gesprächs vom 24.08.2022 und Zulagen im Polizeibereich (Tarifbereich § 16 Abs. 5 TV-L und Observationsgruppe KPI-Z – EOS Operator Hubschrauberbesatzung).
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Von Ministeriumsseite nahmen Frau Dr. Nicole Lang - Abteilungsleiterin Abteilung II Recht des öffentlich. Dienstes und Personalverwaltung und Frau Andrea Ebenhoch-Combs - Referatsleiterin Referat 23 Besoldung und Personalplanung, seitens des BDK nahmen der Landesvorsitzende Herr Robert Krieger, die stellvertretenden Landesvorsitzenden Hr. Johann Bielmeier und Herr Jürgen Schneider, sowie als Vertreter der Steuerfahndung Frau Sara Rohrer und Herr Patrick Lindner teil. Bedauerlicherweise war die Teilnahme eines Vertreters der Abteilung III Steuer aufgrund von Terminkollisionen nicht möglich. 

Auf Nachfrage, was seit dem Gespräch im letzten Jahr in den angesprochenen Themen unternommen wurde, erläuterte Fr. Dr. Lang, dass das zuständige Referat Kontakt zur HföD in Herrsching aufgenommen hatte, um die Thematisierung von strafrechtlichen Grundlagen bereits im Studium zu erörtern. Details dazu und mögliche getroffene Vereinbarungen sind ihr jedoch nicht bekannt. Hinsichtlich eines neuen Dienstausweises für die Steuerfahndung in Bayern verwies sie auf die Abteilung III und stellte eine schriftliche Stellungnahme des Büros von Hr. Rossmeisl in Aussicht. 

Der neue Haushaltsplan enthält Mittel für 6i-Stellenhebungen zum 01.07.2023, die auch der Finanzverwaltung und damit der Steuerfahndung zu Gute kommen. Man befinde sich hier gerade in der Analyse, in welchen Bereichen es einen Beförderungsstau nach A12 gibt und wie die Stellen dann verteilt werden. Hr. Lindner (SteuFa) merkte dazu an, nicht nur absolute Zahlen zu berücksichtigen, sondern die Stellengröße relativ mit ins Kalkül zu ziehen, da sonst die Steuerfahndungsstellen aufgrund der vergleichsweise geringen Beamtenzahl benachteiligt werden könnten. Außerdem wäre es wünschenswert, auch die Komplexität der Tätigkeit der Steuerfahndenden im Vergleich mit anderen Stellen innerhalb der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. 

Schwerpunkt des weiteren Gesprächs war die allgemein angespannte Situation am Arbeitsmarkt und dass man sich auch seitens des Finanzministeriums mit zunehmenden Problemen in der Mitarbeitergewinnung konfrontiert sehe. Fr. Dr. Lang äußerte sich in dem Zusammenhang unzufrieden über die Einstellung bis zur letzten Platzziffer im LPA-Test, da so keinerlei Bestenauslese mehr stattfinde. Auch für Ideen oder Impulse, wie Beamte dazu bewegt werden könnten, ihre bisherige Teilzeit wieder aufzustocken, wäre sie dankbar.
Lösungsansatz aus Sicht der BDK ist die Steigerung der Mitarbeitermotivation durch ein entsprechendes Arbeitsumfeld und eine gute Ausstattung (wie auch schon im Gespräch 2022 thematisiert), sowie Effizienzsteigerung durch Minimierung „ausbremsender Verwaltungstätigkeiten“ und Regelungen dazu. 

Fr. Rohrer (SteuFa) schilderte, dass die Frustration der Beschäftigten der Steuerfahndung spürbar zunimmt, was in der mangelhaften Ausbildung und Ausstattung, der verglichen mit anderen Abteilungen der Finanzverwaltung schlechteren Beförderungssituation nach A12 und einer verbesserungswürdigen psychologischen Betreuung begründet ist.
Dies führt zu einer ansteigenden Fluktuation in andere Verwaltungsbereiche und zu Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes. Herr Bielmeier (BDK) stellte in diesem Zusammenhang kurz das Förderungsprogramm zum „Kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter“, welches es bei der Kriminalpolizei bereits seit einigen Jahren gibt, als überlegenswert auch für die Steuerfahndung vor. 

Es besteht Einigkeit darüber, dass Homeofficetätigkeit in der Steuerfahndung Grenzen hat (Ermittlungsmaßnahmen erfordern Außendiensttätigkeit), jedoch wäre eine weitere Flexibilisierung hinsichtlich stundenweisem Homeoffice denkbar, ohne immer einen ganzen Flexitag buchen zu müssen. Fr. Dr. Lang zeigte sich offen für diesen Vorschlag, bat aber um Geduld, da die bestehenden Regelungen zuerst evaluiert werden müssen, um dann an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Die Corona-Pandemie habe auf jeden Fall gezeigt, dass Homeoffice ein Erfolgsmodell sei und keineswegs negative Auswirkungen auf die geleistete Arbeit hatte.

Auf Nachfrage, inwiefern eine Zahlung im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3.000 € steuerfrei möglich) denkbar ist, erklärte Fr. Dr. Lang, dass an sich die Prämie auch für Beamte in Frage komme, jedoch die laufenden Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen, als auch die kommenden Tarifverhandlungen der Länder abgewartet werden und organisatorisch eine Auszahlung vor Abschluss der kommenden Tarifverhandlungen sowieso nicht mehr möglich wäre. Aufgrund der aktuellen Gesamtsituation und der kommenden Anpassung der Alimentation lässt der Haushalt keinen Spielraum zu. Hierzu ergänzte Hr. Lindner, dass eine Evaluation getätigter Ausgaben wünschenswert wäre, um so in Zukunft die vorhandenen Gelder zielgerichteter einzusetzen.

Schließlich wurde die neue Alimentationsregelung für bayerische Beamte angerissen. Die orts- und familienabhängigen Zulagen sind im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um 10% erhöht worden. Mittlerweile wurde der Entwurf in der geänderten Form im Landtag beschlossen. 

Nicht nur die Steuerfahndung hatte bei diesem Gesprächstermin Themen. Auch aus dem Bereich der Kriminalpolizei hatten wir einige Themen mitgebracht. 

Bezüglich Zulagen hatten wir unsere langjährige Forderung für die Obs-Gruppe und im Bereich der Hubschrauberstaffel zur Aufnahme der EOS-Operatoren mit im Gepäck. Darauf folgte die ernüchternde Aussage: „Aufgrund Papierlage abgelehnt! Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern  unterstützt die Gewährung dieser Zulagen nicht, wurden wir lapidar auf die Landtagsdrucksache 17/9184 hingewiesen.

In der Folge entstand eine hitzige Debatte, befeuert durch unseren stellv. LaVo Jürgen Schneider, der darlegte, weshalb diese Gruppen, sowohl MEK als auch die Observationsgruppen bei den KPIZen der erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind und diese Zulage verdienen. Observationen im Bereich der Schwerstkriminalität, des Terrorismus, von Geldautomatensprengern bis hin zum Notzugriff werden von diesen Frauen und Männern zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Stellt sich uns die Frage, ob das vom sicheren Bürostuhl aus bewertet werden kann? 

Im Nachgang erhielten wir eine E-Mail, aus der hervorgeht, dass das BSTMI die Einführung einer verminderten Sondereinsatzzulage für Observationskräfte tatsächlich in den letzten Haushalten (DHH 2019/2020, 2022, 2023) gefordert hat. Das StMFH lehnt dies jedoch aus den heute besprochenen Gründen ab. Diese Gründe basieren auf die Landtagsdrucksache aus 2017. 

Nach mehr als 8 Jahren fordern wir deshalb weiterhin vehement die Einführung der Gefahrenzulage für die Obs-Gruppen und verbitten uns Aussagen wie, „dann müsse man auch alle bisherigen Gefahrenzulagen noch einmal auf den Prüfstand stellen“. 

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v.l.n.r.: Fr.  Andrea Ebenhoch-Combs (StMFH), Jürgen Schneider, Robert Krieger (beide BDK), Fr. Dr. Nicole LangStMFH) , Fr. Sarah Rohrer, Herr Patrick Lindner (beide SteuFa)

  • 16 Abs. 5 TV-L nur Placebo!? 

Nachgefragt haben wir auch zu Paragraph 16 Abs. 5 TV-L, zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Dieser Antrag, den vereinzelt Tarifbeschäftigte auf unser Anraten hin gestellt hatten, wurde per FMS abgelehnt. Nun wollten wir aber wissen, wann dieser Umstand für die Gewährung denn überhaupt vorliegen würde. Leider bekamen wir auf diese Frage keine aussagekräftige Antwort. Stellt sich uns die Frage:  „Handelt es sich bei dieser Rechtsvorschrift lediglich um ein Placebo, welche nie zur Anwendung kommt?“ Eine rechtliche Prüfung läuft gerade in NRW, warten wir das Ergebnis ab! 

Herzlichen Dank an alle Beteiligten, für das trotzdem sehr konstruktive Gespräch. Wir sind gespannt, ob wir zum nächsten Termin erfreulichere Nachrichten -vor allem aus dem Bereich unserer Steuerfahnder- erhalten werden; denn steter Tropfen höhlt den Stein!

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