Der BDK Hessen fordert eine 3% Erhöhung der Beamtenbesoldung!

30.06.2016

Am 30.06.2016 fand eine öffentliche Anhörung im Innenausschusses des Hessischen Landtags statt. Der BDK Hessen hat sich dabei zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016 - Drucks. 19/3373) und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucks. 19/3399) geäußert.
Der BDK Hessen fordert eine 3% Erhöhung der Beamtenbesoldung!

Der Landesvorsitzende des BDK Hessen, Günter Brandt, teilte im Rahmen der mündlichen Erörterung folgendes mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BDK LV Hessen bedankt sich für die Beteiligung und die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wir sehen ja grundsätzlich eine Erhöhung von Besoldung und Versorgung positiv.
Hier müssen wir allerdings darstellen, dass schon im Gesetzentwurf die einprozentige Erhöhung nicht den Tatsachen entspricht. Da die Erhöhung nach der Nullrunde 2015 nun mit Wirkung ab 1. Juli 2016 geplant ist, handelt es sich um eine „Anpassung von Besoldung und Versorgung“ um 0,5% im Jahr 2016.

Die Situation der Hessischen Polizei ist weiterhin angespannt und Belastungsspitzen führen auch zu gesundheitlichen Nachteilen bei den Beschäftigten. Aus diesem Grund können wir natürlich nachvollziehen, dass der Gesetzgeber mit einer Regelung über einen „Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand“ (§ 54a des neuen Gesetzentwurfs) versucht, die fatale Situation zu beheben. Allerdings prognostizieren wir, dass sich durch die mögliche Dienstzeitverlängerung die Belastungssituation kaum entspannen wird, weil vordringlich nicht die „sachbearbeitenden“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Dienstzeit verlängern, sondern dies vorwiegend bei Führungskräften der Fall sein wird. Systembedingt sind gerade die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Führungsfunktion. Also werden uns nach wie vor die tatsächlichen „produktiven“ Kräfte fehlen.

In den Ausführungen und mit den Vergleichen stellen Sie in ihrem Entwurf "für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesAnpG2016)" dar, dass die "hessischen Staatsdiener" erneut mit einem Sonderopfer belegt werden. Die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen haben mit dem Tarifabschluss aus dem Jahr 2015 auch zum 1. April 2016 eine 2,4%-ige Tariferhöhung bekommen. Das haben sie verdient! Nun nehmen wir das zum Anlass, für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen ebenfalls eine Besoldungserhöhung zu fordern. Die hochbelastete Polizei, und gerade auch die mit extremen Arbeitszuwachs kämpfende Kriminalpolizei, wird weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt. Hessens Beamtinnen und Beamten sind nun in der Riege der Besoldung zu Berlin nach hinten gerutscht. Das reiche Bundesland Hessen hat offenbar wenig für seine beamteten Beschäftigten übrig, fordert aber ständig mehr von ihnen, u. a. als einziges Land eine faktische 42-Stundenwoche. Diesen Gesetzentwurf können wir nicht als akzeptabel bezeichnen. Die Erhöhung sollte eigentlich bei 3% liegen, das wäre vertretbar und für die Beschäftigten ein kleiner Ausgleich für die vorangegangenen Einbußen.
Die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte einprozentige Erhöhung (eigentlich ja 0,5%) sehen wir als verfassungswidrigen Schritt in die falsche Richtung.

Am 22. Mai 2016 vereidigte Innenminister Peter Beuth beim Tag der Polizei auf dem Hessentag in Herborn 720 Anwärterinnen und Anwärter der Polizei Hessen. Der Innenminister und auch Ministerpräsident Volker Bouffier hoben in ihren Ansprachen die guten Leistungen der hessischen Polizei hervor und lobten ihre Arbeit. Sie hoben daneben auch das hohe Engagement, die starke Belastung und die im Polizeiberuf immanenten Gefahren hervor, und sie würdigten den Einsatz zum Erhalt der Inneren Sicherheit und zur Durchsetzung des Anspruchs auf das Gewaltmonopol für die Bürgerinnen und Bürger.
Die guten und ständig hohen Leistungen der hessischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bei einer viel zu schwachen Personaldecke mit einer stetig ansteigenden Aufgabenverdichtung darf der Dienstherr nicht einfach so abtun! Eine Nachbesserung im aktuellen Gesetzesentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungserhöhung ist geboten! Es droht bei vielen hoch belasteten Kolleginnen und Kollegen ein Motivationsabriss! Dies kann und darf nicht im Interesse des obersten Dienstherrn und der politisch Verantwortlichen liegen. Eine Übernahme vom Tarifabschlusses in Hessen hätte ausgereicht. Mit dem aktuell erhaltenen Besoldungsgesetzentwurf spüren die Kolleginnen und Kollegen trotz guter Leistungen wieder „einen Griff in ihre Geldbörse“.
Die Kommunen in Hessen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben konsolidieren, sie erhöhen Grundsteuer B und Kindergartengebühren. Die Lasten fürs Wohnen (Steigerung für Wohnungsbaukosten bei 36%), wie Mieten und Abgaben, werden stetig teurer, die Kinderbetreuung erreicht grenzwertige Beiträge. Alle Menschen in Hessen profitieren von der guten Wirtschaftslage, nur die hessischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten nehmen daran nicht teil. Nach der Nullrunde in 2015 bedeutet nun die geplante einprozentige Besoldungs- und Versorgungserhöhung (0,5% für 2016) einen herben Einschnitt. Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in den Ballungsräumen, die mit großen Ankündigungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sich auf eine angemessene, gerechte und zuverlässige Besoldung verlassen haben, werden nun im Stich gelassen. Gerade junge Familien trifft dies extrem hart. Anerkennung und Fürsorge im Land Hessen sollten ernst genommen werden.

Gleichzeitig stehen weitere erhebliche Anstrengungen bevor. In allen Behörden leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst am Rande des Möglichen ab. Wenn wir einen Schwerpunkt setzen, „entblößen“ wir andere Bereiche im hohen Maß bis zu strukturellen Defiziten. Hinzu kommen akute Einsätze und Aufgaben zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität mit kräftezehrenden Personalanforderungen.

Zunehmende Aufgaben, steigender Arbeitsdruck, vielfache Mehrarbeitsstunden sind der Alltag in der Polizei. In einem sich zunehmend verschärfenden Ringen um qualifizierten Nachwuchs würde die Polizei mit diesem Besoldungsgesetz noch mehr ins Hintertreffen geraten. Alle Sicherheitsbehörden bemühen sich derzeit um Steigerung ihrer Einstellungszahlen und der „Markt“ ist für uns alle der gleiche. Die Entscheidung wird auch „pekuniär“ getroffen, davon kann man sicher ausgehen!

Klagen gegen den Besoldungsgesetzentwurf wurden bereits angekündigt. Die Beamtenbesoldung in Hessen hält den Vergleich mit der Entwicklung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst nicht stand. Der Gesetzgeber darf eine Nichtanpassung der Besoldung trotz allgemeiner positiver Entwicklung nur vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Diese Gründe müssen im Bereich des Systems der Besoldung liegen; das Bemühen Ausgaben zu sparen, ist hingegen grundsätzlich nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung geeignet. Auch andere Parteien und Organisationen gehen davon aus, dass die Landesregierung mit diesem Besoldungsgesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinen Leitentscheidungen zur B-, R- und A-Besoldung ignoriert.

Eine Übernahme der Ergebnisse der Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen wäre eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung.

Die Umsetzung des Änderungsgesetzentwurfs der Partei DIE LINKE wäre natürlich für hessische Beamtinnen und Beamte optimal, aber auch wir sehen die Verpflichtung für eine Generationsverantwortung und fordern lediglich eine angemessene Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG).

Mit freundlichen Grüßen

 

Günter Brandt

Landesvorsitzender

 

 

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Die Stellungnahme bezog sich auf die Gesetzesentwürfe, die hier nachgelesen werden können:

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) – Drucks. 19/3373

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 19/3399

 

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