Demokratie und Gerichtsstrukturreform

17.10.2014

Vor gut einem Jahr beschloss der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen der Regierungskoalition ein stets umstrittenes Gesetz zur Reform der Gerichtsstruktur, welches zum 6. Oktober 2014 in Kraft trat. Die Befürworter stammen überwiegend aus den Reihen der Politik und der Ministerien, wogegen Fachleute und Fachverbände nicht mit Kritik am Gesetzesvorhaben sparten.
Demokratie und Gerichtsstrukturreform
by Thorben Wengert -pixelio.de-

Mit einer Presseerklärung vom 11. März 2013 starteten der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern und der Verein Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Volksbegehren, um die Neustrukturierung der Gerichte im Land zu stoppen und mit der Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission über die Notwendigkeit einer Gerichtsreform zu befinden. Dem Volksbegehren schlossen sich zahlreiche Organisationen und Bewohner an, neben vielen anderen auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Argumente für oder gegen die Neuordnung der Gerichtsstruktur sind wiederholt ausgetauscht worden und sollen an dieser Stelle nicht erneut erörtert werden. Was mehr als bedenklich scheint ist die Tatsache, dass trotz des inzwischen erfolgreichen Volksbegehrens – mit Stand vom 13. Oktober 2014 haben sich 133.501 Person dem Begehren angeschlossen – die Regierungsparteien im Landtag entgegen dem Antrag der Opposition vom September 2014 und der Forderung der Initiatoren des Volksbegehrens nicht bereit sind, die Umsetzung des Gesetzes zu verschieben oder auszusetzen. Eine solche Haltung hat aus unserer Sicht mit wahrem demokratischem Verständnis wenig zu tun.

Unsere Landesverfassung sieht vor, dass ein Volksbegehren gegen ein Gesetz von 120.000 Wahlberechtigten unterstützt werden muss. Die erforderliche Zahl wurde bereits eindeutig übertroffen und es sieht derzeit nicht danach aus, dass Regierung und Parlamentsmehrheit ihre Meinung ändern werden. Somit wird es vermutlich zu einem Volksentscheid kommen, dem entscheidenden Aspekt dieses Mittels der Basisdemokratie. Nach unserer Auffassung lehnt die Mehrheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern die Gerichtsreform ab. Unterstützen dann wiederum ausreichend viele Wahlberechtigte das Ansinnen von Richterbund und Pro Justiz, scheitert das Gesetz der Regierungskoalition. Und das kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.

Was dann?

Dann hat die Demokratie des Volkes über demokratisch gewählte Volksvertreter gesiegt.

Muss es erst soweit kommen?

Wir fordern die Regierungskoalition in Schwerin auf, sich den Forderungen der Initiatoren des Volksbegehrens anzuschließen, Experten über die Notwendigkeit und die Umsetzung einer Gerichtsstrukturreform entscheiden zu lassen und die Reform erst einmal vollständig auszusetzen.