Deckelungsbeschluss A12/A13 - GdP biegt sich Wahrheiten zurecht

21.02.2009

Mit dem am Mittwoch von der GdP veröffentlichten Flugblatt zum "Durchbruch beim Deckelungsbeschluss" reklamiert die GdP nicht nur in unverfrorener Art und Weise einen Erfolg für sich, sondern dokumentiert damit auch ihre unredliche Haltung zur Deckelung der A12 und A13 Stellen seit Mitte der neunziger Jahre.
Deckelungsbeschluss A12/A13 - GdP biegt sich Wahrheiten zurecht

Düsseldorf, 21.02.2009 - "Die GdP war es, die sich die zweigeteilte Laufbahn bis A 11 auf Kosten der Führungskräfte von Schutz- und Kriminalpolizei sowie auf Kosten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kriminalpolizei durch Zustimmung der Deckelung von A12 und A13 Mitte der neunziger Jahre erkauft hat. Damals wurden die Stellen auf dem Iststand eingefroren und in der Folge weitere Zuwächse aufgrund des steigenden Anteils des gehobenen Dienstes verhindert. Die Haushaltsmittel wurden für die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn benötigt - und das bis heute", erklärte der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Erst jetzt entdeckt die GdP, welche Folgen ihre Art der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn hat. Und wieder ist ihr die Kriminalpolizei völlig egal. Im Flugblatt von Mittwoch spricht sie abermals nur von Leitungsfunktionen, die entsprechend ihrer Aufgabe bezahlt werden müssen. Im Landesjournal "Deutsche Polizei" 1/2009 beschäftigt sich die GdP mit der Kripo - wie immer - nur am Rande. Dort kann jeder nachlesen, wie sie die Kripo sehen:

Mittelfristig müsse zudem die zusätzliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich Gewalt-, Internet- und Computerkriminalität, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität sowie die bestehende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus mehr honoriert werden …"

Während der BDK bereits seit Mitte der neunziger Jahre und auch in seiner Stellungnahme an den Finanzminister 2004 (endgültige Deckelung von A12 und A13) immer wieder gegen die "Deckelung von A12 und A13" gewehrt hat, wurde zeitweise sogar die Existenz des Deckelungsbeschlusses von der GdP bestritten. Noch im Haushalt 2000 wurden 270 Beförderungsmöglichen nach A12/A13 gestrichen, um damit die zweigeteilte Laufbahn zu finanzieren. Damalige Begründung: "Es gibt nicht genügend Funktionen in der Polizei, um die Stellen zu verwenden". Abermals keine Reaktion der GdP!

Während es nach FZO Ziel der Verhandlungen von BDK und DPolG ist, die völlig ungerechtfertigte Streichung der A12/13-Stellen bei der Kripo zu revidieren und zusätzlich schnelle Beförderungen bei der Schutzpolizei zu erreichen, gefährdet die GdP das alles in zunehmendem Maße.