Das etwas andere „Geschenk“ zum Weihnachtsfest

28.12.2017

Während sich viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf das Weihnachtsfest vorbereiteten und freuten, haben einige Verantwortliche vielen Beamtinnen und Beamten ein Geschenk der ganz besonderen Art eingepackt.
Das etwas andere „Geschenk“ zum Weihnachtsfest
Artikel aus der SVZ

Wie unmittelbar vor Weihnachten öffentlich bekannt wurde, haben sich unser Finanzministerium und die Vertreter der gewerkschaftlichen Dachorganisationen Deutscher Gewerkschaftsbund und Deutscher Beamtenbund „abschließend über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung im Freistaat Sachsen“ gesprochen. Dabei waren die Verhandlungspositionen, wie schon nach Veröffentlichung der beiden entsprechenden Urteile, wenig hoffnungsvoll. Das Finanzministerium lehnt eine Anerkennung der Urteile ab, es sieht „keine Rechtswirkung für das Land Mecklenburg-Vorpommern“. Und die gewerkschaftlichen Spitzenverbände forderten lediglich, „den entstandenen Vorteil wieder auszugleichen“.

So kam, wie es zu befürchten war. Die höchstrichterlichen Urteile werden in Mecklenburg-Vorpommern, trotz nach unserer Auffassung absolut gleicher Rechtslage, einfach ignoriert. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten sollen im kommenden Jahr mit einer, nach unserer Meinung völlig inakzeptablen, Einmalzahlung in Höhe von 9,35% eines Monatslohnes abgespeist werden, der Rest der damals „eingesparten“ gut 44 Millionen Euro soll zukünftige Pensionszahlungen absichern und für die Anpassung der Besoldungsgesetzgebung an kommende Tarifverhandlungen genutzt werden.

Um es klar und deutlich auszusprechen: Zur Absicherung der bevorstehenden Pensionslasten ist das Land Mecklenburg-Vorpommern ohnehin verpflichtet und spätere Tariferhöhungen bzw. damit verbundene Besoldungserhöhungen sind in die Haushaltsplanung ebenfalls aufzunehmen. Eine schon einmal „eingesparte“ Summe jetzt nochmals zu sparen mag politisch gesehen ein kluger Winkelzug sein, ist tatsächlich, nach unserer Auffassung, eher ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Beschäftigten. Finanzminister Mathias Brodkorb erklärt dann auch zweifelsfrei, dass mit dem so „eingesparten Geld“ die Voraussetzungen geschaffen werden, „Investitionen und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig auf hohem Niveau zu halten“. Oder anders ausgedrückt, wir nehmen es gerne den Beamtinnen und Beamten weg, denen es eigentlich zusteht und investieren das Geld lieber an anderer Stelle. Wir denken, dass sich jeder weitere Kommentar erübrigt.

Einzig tatsächlich anerkennenswerter Punkt der Gespräche bleibt die jetzt definitive zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses aus dem Frühjahr 2017 für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Allerdings war dieses Vorgehen schon lange durch eine Absichtserklärung abgesteckt und bezog sich damals nicht auf die zu Unrecht abgesenkte Besoldung der Jahre 2008 und 2009.

Dass Finanzminister Brodkorb die Ergebnisse der bezeichneten Gespräche als Erfolg ansieht, verwundert nicht. Schließlich spart er, wenn auch nicht rechtmäßig, gute 44 Millionen Euro an Nachzahlungen, die er zum größten Teil anderweitig verplanen kann. Wenn aber der dbb-Landesvorsitzende den erzielten Kompromiss als „ein Zeichen der Anerkennung für die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern“ und der Vorsitzende des DGB-Nord in dem Kompromiss „ein politisch wichtiges Signal“ sieht stellen wir uns die Frage, wer hier noch die Beschäftigten tatsächlich vertritt?

Wir können als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten weder diesen Äußerungen beipflichten, noch das erzielte Ergebnis akzeptieren. Natürlich ist es schön, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse auf die Besoldung der Beamten für die Jahre 2017 bis 2022 kommen soll.

Und dafür lassen es Gewerkschafter zu, dass betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein nicht unerheblicher Vermögensschaden zugefügt wird? Welche Argumente bringen langgediente Gewerkschaftsfunktionäre dazu, die Rechte ihrer Mitglieder zu verletzen und lieber „politische Signale zu versenden“? Der Bund Deutscher Kriminalbeamter jedenfalls bleibt seiner Linie treu und setzt sich auch zukünftig stets für seine Mitglieder ein, auch wenn es die Karrierechancen ruiniert oder gute Dienstposten ausschließt. Zwei andere Polizeigewerkschaften haben sich ähnlich wie ihre jeweiligen Dachverbände geäußert; wir bieten allen Polizistinnen und Polizisten eine Heimat zur Durchsetzung machbarer Ziele …

Als BDK in Mecklenburg-Vorpommern werden wir den Rechtsweg suchen, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dafür halten wir einen Musterwiderspruch auf unserer Mitgliederseite bereit.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de