Das Cannabisgesetz ist in Kraft
11.04.2024
Das Cannabisgesetz, kurz CanG, ist bestehendes Recht geworden. Der Paradigmenwechsel ist da. Das Bundes-Parlament hat es verabschiedet und nun müssen wir alle damit umgehen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, obliegt die grundsätzliche Pressearbeit dem Bundesvorstand und dieser hat sich nicht erst im Anhörungsverfahren eingebracht und auch inzwischen zahlreiche Pressestatements abgegeben, sondern wir haben mit unserem Positionspapier schon 2022 klare Positionen bezogen (vgl. dazu auch „Interne Links“ unten).
Der BDK Landesverband Baden-Württemberg sieht es jetzt als seine Aufgabe an, die Maßnahmen und Bewertungen des Bundesverbands auf Landesebene zu ergänzen.
Das Gesetz ließ zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten Polizei und Justiz wenig Zeit, zu reagieren. Gerade noch just-in-time wurden Handouts aus dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen (MIDK) angefertigt. Aber es sind längst nicht alle Fragen geklärt, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf für das MIDK und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Wir gehen beispielsweise davon aus, dass eine sechsstellige Anzahl an Ermittlungsverfahren aufgrund der sog. Amnestieregelungen im CanG nochmals geprüft werden müssen. Probleme bereiten hier insbesondere Mischverfahren, bei denen neben dem damals noch strafbaren BtMG-Verstoß i.Z.m. Cannabis weitere Straftatbestände bspw. Körperverletzung Gegenstand der Ermittlungen waren. Das Problem betrifft Polizei und Justiz über die Maße und wird zusätzliche enorme Aufwände verursachen in einem Bereich, der jetzt schon oft im Grenzbereich arbeitet, unsere kriminalpolizeilichen Datenstationen. Es ist übrigens auch Europameisterschaft in Deutschland, auch hier gibt es derzeit Problemstellungen, bei denen die Datenstationen zusätzlich gefordert sind, Stichworte sind hier Akkreditierung/Sicherheitsüberprüfungen.
Wir brauchen jetzt dringend zentrale Vorgaben für den weiteren Umgang mit gespeicherten Daten, die jahrzehntelang rechtmäßig erhoben und gespeichert worden sind.
Die fehlende Regelung zum Umgang mit diesen gespeicherten Daten führt zu einer großen Verunsicherung bei den für die Datenspeicherung verantwortlichen Stellen und wirft viele Fragen auf. Was gilt bei Anfragen jetzt? Dürfen die Daten noch verwendet werden? Dürfen die Daten noch weitergegeben werden? Müssen die Daten nur auf Antrag oder in jedem Fall geprüft und korrigiert werden? Wie ist mit Verfahrensausgängen umzugehen, welche sich auf mehrere Delikte bezogen haben?
Interne Links
- Juli 2022: Positionspapier des BDK Bundesverbands
- Der Kriminalist, Editorial der Ausgabe 05/2023: „Anbau- und Erntegemeinschaften – Kiffen im Verein? Das neue Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Genusscannabis“
- November 2023: Stellungnahme des BDK zum Entwurf des CanG
- Und hier geht’s zum ständig aktualisierten Pressespiegel
Externe Links
- Stellungnahme Deutscher Richterbund 18/2023 zum CanG
- 03.2024 Statement der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), insb. auch zur Amnestieregelung