1. CyberSicherheitsForum Baden-Württemberg
09.02.2019
Das Thema Dual-Use ist auch im Kontext von Cybercrime ein wichtiges Thema. Bestimmte Software lässt sich einsetzen, um einen Penetrationstest im eigenen Unternehmen durchzuführen oder um den Versuch zu starten ein anderes Unternehmen auf Schwachstellen zu untersuchen und zu hacken. Letzteres selbstredend strafbewehrt, ersteres hingegen sinnvoll.
Landesvorsitzender Steffen Mayer folgte gerne der Einladung an den BDK, nahm aber gleichzeitig für die Abteilung Cybercrime/Digitiale Spuren Aufgaben am Stand der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) wahr. Hier ein praktischer und nicht nur strafrechtlich völlig vertretbarer Dual-Use-Ansatz.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte Vertreter der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Sicherheitsbehörden eingeladen. Das Auditorium war gut gefüllt. Man zählte etwa 350 Teilnehmende.
Im Übrigen hatte auch unser Innenminister zwei Rollen bei dieser Veranstaltung, schließlich ist er zugleich Digitalminister. Beide Themen lassen sich im Innenministerium durchaus kombinieren, wenngleich bei der Halbzeitbilanz der Landesregierung in unserer Bewertung die Frage übrig blieb, ob es für die Polizei nicht besser wäre, wenn das Thema Digitalisierung beispielsweise dem Wirtschaftsministerium angegliedert wäre. Denn so muss der Innenminister bei der Finanzministerin um Gelder für die Innere Sicherheit UND die Digitalisierung werben. Beides ist wie wir alle wissen nicht ganz billig. Vielleicht wird an der ein oder anderen Stelle das eine mit dem anderen Kostenversursacher verrechnet?
Zurück zur Veranstaltung: Im Mittelpunkt standen umfangreiche Panel-Veranstaltungen mit den Überbegriffen - Cybersicherheit in und für Unternehmen, Cybersicherheit und technologische Umwälzungen, Cybersicherheit für Kritische Infrastrukturen sowie Cybersicherheit und Cyberforensik.
(Podiumsdiskussion, Bildquelle: PM IM BW v. 7.2.2019)
Die anfängliche Keynote sprach Dr. August Hanning, als Staatssekretär a.D. bzw. Präsident des BND a.D. Dabei kam er natürlich auch auf das Thema Cyberwar und Aktivitäten fremder Nachrichtendienste zu sprechen. Bei Feststellung eines Angriffes ist es mindestens am Anfang sehr schwer zu erkennen, wer der Akteur ist. Das reicht dann vom Skript-Kiddie bis zum fremden Nachrichtendienst, Folgefrage - wer ist innerhalb der föderalistischen Struktur zuständig? Und funktioniert der Austausch der Behörden? Stichwort: Trennungsgebot.
Die europäische Ebene wurde von Dietrich Neumann, dem Head of Department Corporate Services von EUROPOL beleuchtet. Im Fokus stand das European Cybercrime Center EC3 von EUROPOL, das seit vielen Jahren gerade weniger leistungsstarken Mitgliederstaaten der Europäischen Union Serviceleistungen anbieten. Auffallend war, dass die Briten trotz Brexit ihre Bemühungen innerhalb von EUROPOL ausgeweitet haben, sogar noch nach dem Brexit-Beschluss. Von der BITKOM e. V. war Vizepräsident Ulrich Dietz aktiv in der folgenden Diskussionsrunde und das Landeskriminalamt wurde durch Präsident Ralf Michelfelder vertreten.
Am Abend wurde die gelungene Veranstaltung nach der Zusammenfassung der insgesamt zwölf Panels durch Livehacks von Sebastian Schreiber von der SySS GmbH abgerundet.
Wir gratulieren IM und LKA zu dieser gelungenen Veranstaltung und freuen uns auf die Einladung für den 19. Februar 2020, zum 2. CyberSicherheitsForum BW.
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