Cybercrimebekämpfung im Saarland

19.03.2021

2013 richtete das Landespolizeipräsidium das Dezernat LPP222 Cybercrime ein. Ein Großteil der Fälle wird jedoch dezentral in den örtlichen Kriminaldiensten bearbeitet.
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Zahlreiche Umfragen belegen inzwischen, dass kaum ein Bürger noch nicht Opfer einer Cybercrimestraftat wurde. Es existiert kaum eine Firma, die noch nicht Ziel eines Cyberangriffs war und zum Teil Lösegeld in Millionenhöhe zahlte, um Daten zurückzuerlangen. Schulische Lernplattformen und Impfzentren werden tagelang von DDoS-Angriffen lahmgelegt.

„Bouillon will Kampf gegen Cyberkriminalität ausweiten“ titelte am 07.02.2021 die Saarbrücker Zeitung und berief sich auf ein Statement des Innenministeriums. Am 08.03.2020 war im Behördenspiegel eine Ankündigung des Innenministers zu lesen, in der ein „Cyber-Zentrum“ und eine Sonderlaufbahn für IT-Spezialisten in Aussicht gestellt wurden.

 Es wird höchste Zeit, denn das Dezernat Cybercrime bearbeitet weiterhin die herausragenden Fälle der Cybercrime, leistet den Kriminaldiensten und den anderen Dezernaten des LPP2 IT-Ermittlungsunterstützung, ist zentraler Ansprechpartner für eine Vielzahl von Fragestellungen mit IT-Bezug und hat zahlreiche weitere Aufgaben erhalten. Was sich hingegen nicht verändert hat, ist die Personalstärke. Bei den Kriminaldiensten wurden Cybercrime Schwerpunktsachbearbeiter etabliert. Dies liest sich zwar gut, jedoch handelt es sich um die identischen Mitarbeiter, die die Verfahren auch zuvor bereits bearbeiteten. Weiterführende Fortbildungsangebote sind nach wie vor nicht vorhanden. Seit Jahren fehlen in den Kriminaldiensten Computer für Internetrecherchen, auf denen für Internetermittlungen essenzielle Tools installiert und genutzt werden könnten. Die Kollegen warten darauf!

 Zuletzt gab es im Februar Gespräche mit dem Arbeitskreis Innere Sicherheit der CDU-Landtagsfraktion, in denen der BDK erneut Cybercrime spezifische Kernforderungen bekräftigte:

 Einführung einer Sonderlaufbahn „Cyberkriminalist“ analog zu dem Kooperationspartner Baden-Württemberg mit der Möglichkeit zur Verbeamtung und Zugang zum höheren Dienst.

  • Impulse für eine dreistufige Aus- und Fortbildung im Bereich Cybercrime für Ersteinschreiter, die Schwerpunktsachbearbeiter und Angehörige des LPP222
  • Entlastung der Sachbearbeiter der Kriminaldienste durch weitere Stellen in der spezialisierten Cybercrimebekämpfung im LPP2
  • Bereitstellung angemessener IT in den Kriminaldiensten, um den Kollegen endlich eine professionelle Cybercrimesachbearbeitung zu ermöglichen.
  • Schaffung von Perspektiven für die bereits beschäftigten Informatiker

 Wir bleiben im Dialog!

 

Der Landesvorstand