Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
14.01.2024
In unserer BDK-Verbandszeitschrift „Der Kriminalist“, Ausgabe 09/2023, haben wir uns als BDK Baden-Württemberg zur Einrichtung eines neuen Zentrums bei der Justiz positiv geäußert, dabei aber auch die ein oder andere Frage aufgeworfen. Insbesondere wäre es wünschenswert (und nebenbei fachlich dringend notwendig) gewesen, wenn neben der Justiz auch die Polizei Baden-Württemberg und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Gleichklang personell verstärkt worden werden. Es wäre noch nicht zu spät…
Erstaunlicherweise hat die Landtagsdrucksache 17/5254 (Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, „Kampf gegen Cyberkriminalität in Baden-Württemberg“) kaum für Aufsehen gesorgt – obwohl dort konstatiert wird, wie viele Kräfte der Kripo Baden-Württemberg überhaupt nur für die Bekämpfung der Kernkriminalität im Cybercrimebereich zur Verfügung stehen. In über der Hälfte unserer großen Polizeipräsidien (mit Zuständigkeit für mehrere Stadt- und Landkreise) werden nur drei bis fünf Ermittler:innen eingesetzt. Einem Land wie Baden-Württemberg (politisch auch als „Digital-Länd“ bezeichnet) sollte das keinesfalls ausreichen!
Das Cybercrime-Zentrum der Justiz jedenfalls, wird zukünftig über 50,5 Stellen verfügen, die nach Pressemitteilung vom 03.01.2024 (und Erleben in der Zusammenarbeit) noch nicht alle besetzt sind. So ist derzeit auch noch die Leitungsstelle im Besetzungsverfahren. Wir freuen uns weiterhin über die Verstärkung bei unserem Partner Justiz, dürfen aber auch etwas Sorge haben, dass mit einem neuen Zentrum dort der Wunsch entsteht, beispielsweise mehr bundesweit zentrale Ermittlungen gegen Ramsomwaregruppierungen heranzuziehen und durchzuführen oder auch in anderen Themen weiter „Gas zu geben“. Nicht, dass wir uns falsch verstehen, auch die Kripo will gute und hochwertige Verfahren forcieren und mit Erfolg abschließen, der bestehende Personalkörper erlaubt aber keine großen Sprünge und ist schon lange an der Grenze angelangt!
Nach der Errichtungsanordnung des Justizministerium wird das CCZ bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe folgende Aufgaben übernehmen:
- staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität*,
- Mitwirkung bei der staatsanwaltschaftlichen Aus- und Fortbildung,
- Erstellung eines jährlichen Lagebilds zur Cyberkriminalität und
- zentrale staatsanwaltschaftliche Ansprechstelle für Themenstellungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität.
* Unter dem Gesamtthemenkreis Cybercrime werden zukünftig in drei Unterabteilungen Strafverfahren bearbeitet: Cyber-Wirtschaft, Cyber-Organisierte Kriminalität/Darknet und Kipo, also Verfahren der Kinderpornographie.
Landesweit werden also unterschiedliche Einheiten der Kriminalpolizei, teilweise der Schutzpolizei, mit dem CCZ zusammenarbeiten.
Dem CCZ und allen Expertinnen und Experten dort wünschen wir einen guten Start!
Externe Links:
- Pressemitteilung baden-wuerrtemberg.de vom 03.01.2024
- Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Startseite