Cybercrime – BDK fordert schnelles Handeln
28.05.2015
Bereits im vergangenen Jahr hatte der BDK mehrfach berichtet (siehe u. a. BDK-Info vom 01.12.2014), dass im Doppelhaushalt 2014/15 insgesamt 57 Stellen für eine sogenannte "Sonderlaufbahn Polizei“ enthalten sind.
U.a. war vorgesehen, dass Personen mit entsprechender Vorbildung, speziell mit Bachelor- oder Masterstudienabschlüssen. eingestellt werden, die speziell auch für den Bereich Cyberkriminalität Verwendung finden sollten. Der Stellenplan im Doppelhaushalt weist entsprechende Stellen für die Präsidien und das LKA im Eingangsamt A10 aus. Das LKA und die LPS waren bereits damit beauftragt, einen Lehrgang an der Hochschule der Polizei für dieses Personal zu konzipieren.
Leider wurden diese Planungen durch die Intervention der Gewerkschaft verhindert, die jetzt Personal fordert. Nachvollziehen können wir eine solche Intervention, insbesondere vor den Hintergrund der dynamischen Lage dieses Phänomens nicht. Viel zu viel Zeit ging dadurch verloren.
Dies führte nun dazu, dass anstelle der vorgesehenen Planungen bislang nur sechs Stellen als Verwaltungsbeamte für die Präsidien und das LKA ausgeschrieben werden konnten. Leider konnten diese 6 Stellen bislang auch nicht besetzt werden. Ein fachlich abschließend abgestimmtes Konzept fehlt ebenfalls noch.
Der Anreiz, als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter eingestellt zu werden, hat in anderen Bundesländern, wie z.B. Bayern oder Baden-Württemberg dazu geführt, dass ausreichende Bewerbungen geeigneter Interessenten vorhanden waren. Diese Länder konnten so ihre Personalplanungen erfolgreich realisieren. Die Aussicht als Polizeibeamter eingestellt zu werden ist für viele potentielle Bewerber doch noch ein Prädikat
Der BDK hat in Gesprächen mit dem Herr Staatsminister Lewentz mehrfach nachdrücklich auf die vorliegende Problematik und die Notwendigkeit von Einstellungen, gerade im Bereich Cyberkriminalität, hingewiesen. Der Innenminister zeigte sich dabei, auch durch seine derzeitige Funktion als Vorsitzender der Innenministerkonferenz, gut informiert und sieht bei diesem Thema ebenfalls Handlungsbedarf. Dennoch wies er überraschenderweise darauf hin, dass die Planungen, die der Doppelhaushalt enthält, politisch nicht durchsetzbar seien. Hiermit können wohl nur innerbetriebliche Hindernisse gemeint sein, da die Opposition die gleichen Forderungen wie der BDK erhoben hat.
Anstatt gewerkschaftspolitische Machtspiele zu betreiben, wäre es in der Sache mehr als sinnvoll, die Realitäten zu betrachten und entsprechende Abhilfe zu schaffen.
Der BDK hält es für zwingend erforderlich, die im Landeshaushalt enthaltenen Planungen umzusetzen und geeignetes Personal mit entsprechender Vorbildung als Polizeibeamte in den Polizeidienst einzustellen.
Der BDK ist auch weiterhin zum Dialog und zu jeglicher Unterstützung bereit!
Der Landesvorstand